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(in Form einer Erlebnis-Box oder eines Erlebnis-Wahlgutscheins) oder in eine Erlebnis-Karte (als Erlebnis-Gutschein oder Erlebnis-Wahlgutschein) umgetauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung bei einem Er- lebnispartner vorgenommen hat. Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erlebnis, ist der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich zur Bear- beitungspauschale an Jochen Schweizer zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis günsti- ger sein als das ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Differenzbetrag. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des für den Umtausch eingesetzten Gutscheins (§ 4 Absatz 14). Der Umtausch eines Warengutscheins (§ 3 Absatz 8) ist ausgeschlossen.
(17) Werden unter Einsatz von Rabatt-Codes (§ 6 Absatz 1) erworbene Erlebnisge- schenke umgetauscht, wird nur der gezahlte, rabattierte Kaufpreis berücksichtigt. Die unter den §§ 14, 15, 19 und 19 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
(18) Die Einlösefrist (§ 4 Absatz 14) von umgetauschten Gutscheinen bleibt iden- tisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins.
§ 6 Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine
(1) Rabattaktionen ermöglichen den Kauf von einzelnen Produkten zu niedrigeren Preisen. Hierzu kann Jochen Schweizer z.B. Rabatt-Codes, Vorteils-Codes oder Ra- batt-Gutscheine (nachfolgend„Rabatt-Codes“ genannt) ausgeben. Der Missbrauch von Rabattaktionen oder Rabatt-Codes z.B. für eine Stückelung der Rabattaktionen ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt-Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Gutscheine zu kaufen, um diese anschließend in ein höherpreisigeres Erlebnis umzutauschen. Jochen Schweizer ist berechtigt, solche missbräuchlichen Umtauschanliegen abzulehnen.
(2) Rabatt-Codes haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbestellwert, der sich aus dem jeweiligen Rabatt-Code ergibt.
(3) Rabatt-Codes sind nicht mit anderen Rabatt-Aktionen kombinierbar. Aktions- preise (Streichpreise) gelten als Rabatt-Aktion. Eine Anrechnung von Rabatt-Codes bei einem Erlebnis-Umtausch, eine Barauszahlung oder die Umwandlung von Rabatt-Codes in einen Wertgutschein ist nicht möglich. Pro Kauf ist nur ein Rabatt- Code einlösbar.
(4) Promotiongutscheine sind Erlebnisgeschenke, die zu Werbezwecken unent- geltlich oder im Zusammenhang mit Werbeaktionen zu einem stark reduzierten Preis in den Verkehr gebracht werden.
(5) Promotiongutscheine können nicht umgetauscht werden. Die unter den §§ 14, 15, 17 und 19 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
§ 7 Preise, Eigentumsvorbehalt
(1) Der angegebene Preis für Jochen Schweizer-Produkte ist bindend und versteht sich jeweils einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
(2) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen dürfen Sie Jochen Schwei- zer Erlebnisgeschenke nicht verwenden. Jochen Schweizer Erlebnisgeschenke, Warengutscheine und Merchandising-Produkte verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung im Eigentum von Jochen Schweizer. Darüber hinausgehende Rechte von Jochen Schweizer bleiben unberührt.
§ 8 Übertragbarkeit von Erlebnisgeschenken und Warengutscheinen
(1) Die Erlebnisgeschenke und Warengutscheine (§ 3 Absatz 1) sind frei übertrag- bar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die Vorausset- zungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (§ 11 Absatz 1) erfüllt.
(2) Bei Übertragung eines Erlebnisgeschenks oder Warengutscheins sind Sie ver- pflichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen (§ 11 Absatz 1) hierfür erfüllt. Eine Rück- erstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraus- setzungen ausgeschlossen.
§ 9 Rechtsfolgen bei Verlust von Erlebnisgeschenken und Warengutscheinen
Bei Verlust oder Diebstahl von Erlebnisgeschenken und/oder Warengutscheinen übernimmt Jochen Schweizer keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmä- ßige Einlösung eines Gutscheines. Die unter § 17 (Haftung von Jochen Schweizer) dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
§ 10 Erlebnisbeschreibungen
(1) Jochen Schweizer ist ständig bemüht, die von ihr präsentierten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibun- gen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Jochen Schweizer bemüht sich um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnis- beschreibungen..
(2) Die den Erlebnisgeschenken beigefügten Erlebnisbeschreibungen sowie ver- wendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen ledig- lich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
(4) Die Jochen Schweizer Merchandising Produkte können hinsichtlich Form und Farbgebung geringfügig von den in den Jochen Schweizer Shops ausgestellten Mustern oder den in den Katalogen enthaltenen Fotografien der Jochen Schweizer Merchandising-Produkte abweichen.
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