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solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den für die Buchung eingesetzten Gutschein und, sofern vom jeweiligen Erlebnispartner oder Unterver- mittler verlangt, zusätzlich die Buchungsbestätigung mit.
(5) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu un- terrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Terminverschie- bungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber im Vorfeld beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erlebnispartner zu entrichten.
(6) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig abgesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
(7) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Jochen Schweizer-Produkten (Erlebnis-Gutscheine, Erlebnis-Tickets, Wahlgut- scheine, Erlebnis-Karten oder weiteren Jochen Schweizer-Produkten) als Zahlungs- mittel in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.at einzusetzen.
(8) Den Warengutschein können Sie telefonisch bei Jochen Schweizer oder auf www.jochen-schweizer.at (unter Umständen nach Auswahl von Größe und/oder Farbe) als Zahlungsmittel für den Kauf eines Jochen Schweizer Merchandising- Produkts (§ 3 Absatz 7), auf das der Warengutschein lautet, einsetzen.
(9) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer Merchandising-Produkte nur in haus- haltsüblichen Mengen erworben werden können.
(10) Inhaber eines Erlebnis-Gutscheins (§ 3 Absatz 3) und eines Warengutscheins (§ 3 Absatz 8) profitieren von der Jochen Schweizer Erlebnis-Garantie („Erlebnis-Ga- rantie“). Jochen Schweizer garantiert, dass der Inhaber bei Einlösung des Erlebnis- Gutscheins (oder Warengutscheins) entweder unter mindestens einem weiteren Erlebnisort (eines weiteren Jochen Schweizer Merchandising-Produkts der iden- tischen Warengruppe) oder unter mindestens einem Alternativerlebnis (einem Jochen Schweizer Merchandising-Produkt aus einer alternativen Warengruppe) auswählen kann Die Auswahl des weiteren Erlebnisorts und/oder des Alternati- verlebnisses (der alternativen Jochen Schweizer Merchandising-Produkte) nimmt Jochen Schweizer in billigem Ermessen vor. Der Kaufpreis für das angebotene Alternativerlebnis (das angebotene alternative Jochen Schweizer Merchandising- Produkt) ist in keinem Fall niedriger als der Kaufpreis des ursprünglich erworbenen Erlebnis-Gutscheins/Warengutscheins. Die Erlebnis-Garantie wird während der Einlösefrist (§ 4 Absatz 14) des Erlebnis-Gutscheins/des Warengutscheins begeben. Die Erlebnis-Garantie gilt für nahezu alle Erlebnis-Gutscheine/Warengutscheine. Etwaige gesetzliche Rechte werden durch die Erlebnis-Garantie nicht einge-
schränkt. Die unter den §§ 14, 15 17 und 19 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben ebenfalls unberührt.
(11) Als Inhaber der Erlebnis-Klub-Karte (§ 2 Absatz 5b) sind Sie Mitglied des Jochen Schweizer Erlebnis-Klubs und berechtigt, diese zum Kauf von Jochen Schweizer-Produkten (§ 2 Absatz 1) in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder auf www.jochen-schweizer.de als Zahlungsmittel ein- zusetzen. Darüber hinaus wird Inhabern der Erlebnis-Klub-Karte für besonders ausgewählte Erlebnisse in Form von Erlebnis-Tickets bei telefonischer Buchung (die Telefonnummer finden Sie auf unserer Website www.jochen-schweizer.de) bis spätestens 28 Kalendertage vor dem Tag der Durchführung des Erlebnisses eine Buchungspriorität eingeräumt, d.h. Ihr Ticketkauf wird bevorzugt bearbeitet und bestätigt. Für den Kauf dieser Erlebnis-Tickets finden dann unsere Allgemeinen Geschäftsbedingen Erlebnis-Tickets Anwendung. In Abhängigkeit vom Status Ihrer Mitgliedschaft im Erlebnis-Klub können Sie zudem zusätzliche Klub-Vorteile genie- ßen, deren Umfang und Dauer jedoch in unserem Ermessen liegt.
(12) Durch Aufladung Ihrer Erlebnis-Klub-Karte können Sie den Status (§ 3 Absatz 5b) Ihrer Mitgliedschaft im Jochen Schweizer Erlebnis-Klub upgraden. In diesem Fall erhalten Sie gegen Rückgabe Ihrer bisherigen Jochen Schweizer Erlebnis-Klub-Karte von uns eine neue Jochen Schweizer Erlebnis-Klub-Karte mit Ihrem aktuellen Status.
(13) Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Jo- chen Schweizer-Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbe- trages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 14) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(14) Erlebnisgeschenke und Warengutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Erlebnisgeschenk/der Warengutschein gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für Rabattaktionen (§ 6) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können (§ 6 Absatz 2).
(15) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer und die Erlebnispartner Erlebnisge- schenke und Warengutscheine nur einlösen, wenn Sie diese im Original vorlegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
(16) Ein Erlebnis-Gutschein, ein Wahlgutschein (als Erlebnis-Box oder Erlebnis- Wahlgutschein) oder eine Erlebnis-Karte (als Erlebnis-Gutschein oder Erlebnis- Wahlgutschein) kann nach Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis oder in einen Wahlgutschein
     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
      


















































































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