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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Stationärer Handel Österreich“ der Jochen Schweizer GmbH, Rosenheimer Straße 145 e-f, D 81671 München, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Jochen Schweizer“ genannt)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Jochen Schweizer bietet Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutschei- ne, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine) sowie Erlebnis-Tickets für die Inanspruchnah- me von Erlebnisleistungen (nachfolgend„Erlebnisse“ genannt) Dritter (nachfolgend „Erlebnispartner“ genannt), Jochen Schweizer Merchandising-Produkte (wie z.B. Textilien, und sonstige Hartwaren) und Warengutscheine hierfür sowie weitere Jochen Schweizer Produkte (z.B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder Dienstleis- tungen an. Jochen Schweizer vermittelt die Leistungen der Erlebnispartner.
(2) Erwerben Sie Erlebnisgeschenke, Jochen Schweizer Merchandising-Produkte oder Warengutscheine hierfür und/oder weitere Jochen Schweizer-Produkte in Österreich im stationären Handel (also bei einem der Jochen Schweizer Shops oder einem Ladenlokal eines Handelspartners von Jochen Schweizer) oder nehmen dort Vermittlungsleistungen von Jochen Schweizer in Anspruch, finden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Jochen Schweizer Anwendung.
(3) Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets (§ 3 Absatz 2) aus- schließlich die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnis- Ticket“ Anwendung finden.
(4) Für den Kauf bestimmter Wahlgutscheine (§ 3 Absatz 4) in Form von Erlebnis- Boxen oder Erlebnis-Wahlgutscheinen können zudem „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen.
§ 2 Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kolli- sionsrechtlichen Regelungen des Internationalen Privatrechts sowie unter Aus- schluss des Kaufrechts der Vereinten Nationen.
(2) Verbraucher ist gemäß der Regelung des § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sind Sie Verbraucher, gilt die unter § 2 Absatz 1 dieser AGB getroffene Rechtswahl nur inso- weit, als Ihnen hierdurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmun- gen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
§ 3 Produkte von Jochen Schweizer
(1) Produkte von Jochen Schweizer sind Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, 116
Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine), Jochen Schweizer Merchandi- sing-Produkte und Warengutscheine hierfür, Erlebnis-Tickets sowie die weiteren Jochen Schweizer-Produkte.
(2) Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis zu einem spezifischen Termin lautendes Ticket. Ausschließlich der Inhaber des Erlebnis-Tickets ist be- rechtigt, dieses Erlebnis zu dem beim Kauf ausgewählten spezifischen Termin in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnis- Ticket“ Anwendung finden.
(3) Der Erlebnis-Gutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis ausgestellter Gut- schein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis bei einem der verfügbaren Er- lebnispartner in Anspruch zu nehmen. Der Erlebnis-Gutschein ist auch als Erlebnis- Karte (§ 3 Absatz 6) erhältlich.
(4) Der Wahlgutschein ist ein Erlebnis-Gutschein für eine themenbezogene, ab- schließende Auswahl von hierfür festgelegten Erlebnissen. Der Wahlgutschein ist als Erlebnis-Box, als Erlebnis-Wahlgutschein und im kleineren Format als Erlebnis- Karte (§ 3 Absatz 6) erhältlich. Der Inhaber eines Wahlgutscheins ist berechtigt, eines der in dem jeweiligen Erlebnisprodukt enthaltenen Erlebnisse bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Sofern dem Wahlgutschein zusätzlich Wertgutscheine beigefügt sind, ist der Inhaber berechtigt, bei dem von ihm ausgewählten Erlebnispartner Verpflegungsleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen im Nennbetrag des Wertgutscheins in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für einzelne Wahlgutscheine „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen.
(5) Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Euro lautender Gut- schein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein zum Kauf von Jochen Schweizer-Produkten (§ 3 Absatz 1) in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.at als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Wertgutschein ist auch in der Form einer wieder aufladbaren Geschenk-Karte (§ 3 Absatz 5a) erhältlich.
(5a) Die Geschenk-Karte ist ein wieder aufladbarer Wertgutschein (§ 3 Absatz 5) im kleineren Format. Sie können die Geschenk-Karte bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,- Euro aufladen. Eine Aufladung bis zum Höchstbetrag von 2.000,- Euro ist ein Mal im Kalendermonat und maximal fünf Mal in einem Jahr (bezogen auf das Datum des Kaufs der Geschenk-Karte), also bis zu einem jährlichen Höchst- betrag von 10.000,- Euro möglich. Das jeweils auf der Geschenk-Karte enthaltene Guthaben wird nicht verzinst. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlos- sen. Dies gilt auch dann, sofern ein Kauf von Jochen Schweizer Produkten, bei dem Sie Geschenk-Karten als Zahlungsmittel eingesetzt haben, rückabgewickelt wird. Der Kauf von Wertgutscheinen und/oder der Kauf und/oder die Aufladung von Wertgutscheinen als Geschenk-Karte mit dem Guthaben anderer Geschenk-Karten
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN