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und/oder mit anderen Wertgutscheinen ist ausgeschlossen. Die Aufladung der Geschenk-Karte hat auf die Verjährung (§ 4 Absatz 14) Ihrer Ansprüche aus bereits vorhandenem Guthaben keine Auswirkung.
(5b) Die Erlebnis-Klub-Karte ist ein Premium-Wertgutschein (§ 3 Absatz 5) und zum Nennwert von 200,00 Euro („Carbon-Status“), 500,00 Euro („Titan-Status“) oder 2.000,00 Euro („Diamant-Status“) erhältlich. Sie erhalten von Jochen Schweizer beim Kauf einer Erlebnis-Klub-Karte mit Titan-Status ein Guthaben von weiteren 50,00 Euro und mit Diamant-Status von weiteren 400,00 Euro. Die Erlebnis-Klub- Karten sind nicht mit anderen Aktionen, Rabattgutscheinen oder Rabattcodes von Jochen Schweizer kombinierbar. Pro Person kann nur eine Jochen Schweizer Erleb- nis-Klub-Karte - unabhängig vom Status - erworben werden. Bei Rückabwicklung eines geschlossenen Kaufvertrages über eine Jochen Schweizer Erlebnis-Klub- Karte wird Ihnen der gezahlte Kaufpreis, nicht aber das Bonus-Guthaben erstattet. Nach dem Kauf können Sie die Erlebnis-Klub-Karte ab einem Mindestbetrag von 50,00 Euro und bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,- Euro aufladen. Eine Auf- ladung bis zum Höchstbetrag von 2.000,- Euro ist ein Mal im Kalendermonat und maximal fünf Mal in einem Jahr (bezogen auf das Datum des Kaufs der Erlebnis- Klub-Karte), also bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 10.000,- Euro möglich. Das jeweils auf der Erlebnis-Klub-Karte enthaltene Guthaben wird nicht verzinst. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, sofern ein Kauf von Jochen-Schweizer-Produkten, bei dem Sie die Erlebnis-Klub-Karte als Zahlungsmittel eingesetzt haben, rückabgewickelt wird. Ihr gesetzliches Wi- derrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Der Kauf von Wertgutscheinen und/oder der Kauf und/oder die Aufladung von Wertgutscheinen als Geschenk-Karte oder als Erlebnis-Klub Karte mit dem Guthaben anderer Geschenk-Karten und/oder Erlebnis-Klub-Karten und/oder mit anderen Wertgutscheinen ist ausgeschlossen. Die Aufladung der Erlebnis-Klub-Karte hat auf die Verjährung (§ 4 Absatz 14) Ihrer Ansprüche aus bereits bei der jeweiligen Aufladung vorhandenem Guthaben keine Auswirkung.
(6) Die Erlebnis-Karte ist ein handliches Erlebnisgeschenk im kleineren Format. Die Erlebnis-Karte ist als Erlebnis-Gutschein (§ 3 Absatz 3) oder als Wahlgutschein (§ 3 Ab- satz 4) erhältlich. Für die Erlebnis-Karte finden jeweils die Regelungen dieser AGB zu Erlebnis-Gutscheinen (§ 3 Absatz 3) bzw. Wahlgutscheinen (§ 3 Absatz 4) Anwendung.
(7) Jochen Schweizer Merchandising-Produkte sind insbesondere Textilien und sonstige Hartwaren.
(8) Der Warengutschein ist ein auf ein bestimmtes Jochen Schweizer Merchandising- Produkt lautender Gutschein, der den Inhaber berechtigt, diesen Warengutschein (unter Umständen nach Auswahl von Größe und/oder Farbe) zum Kauf des bestimmten Jochen Schweizer Merchandising-Produkts (§ 3 Absatz 7), telefonisch bei Jochen Schwei- zer oder unter www.jochen-schweizer.de als Zahlungsmittel einzusetzen.
(9) Weitere Jochen Schweizer-Produkte sind die in den Jochen Schweizer Shops und bei den Jochen Schweizer Handelspartnern angebotenen sonstigen Waren (z.B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder weitere Dienstleistungen.
§ 4 Leistungsbeschreibung
(1) Jochen Schweizer trifft aus einer Vielzahl von Erlebnissen verschiedenster An- bieter eine Auswahl und präsentiert diese in den Erlebnisbeschreibungen, die den
Erlebnisgeschenken beigefügt sind, den von Jochen Schweizer betriebenen Shops und den Ladenlokalen der Jochen Schweizer-Handelspartner. Die Leistung von Jochen Schweizer besteht in dem Verkauf von Erlebnisgeschenken und weiteren Jochen Schweizer-Produkten sowie der Vermittlung von Erlebnissen.
(2) Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Erlebnispartnern (als Veranstalter), die Jochen Schweizer sorgfältig auswählt. Der Vertrag über die In- anspruchnahme des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Erlebnis und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfül- lung der vermittelten Erlebnisleistung als solche stellt keine Leistungspflicht von Jochen Schweizer dar. Jochen Schweizer ist also Vermittlerin zwischen Ihnen und dem jeweiligen Erlebnispartner. Jochen Schweizer hat daher auch keinen Einfluss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Erlebnisse. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Erlebnispartner finden ausschließlich die AGB des jeweiligen Erlebnispartners Anwendung.
(3) Nach dem Erwerb eines Erlebnisgeschenks ist der Inhaber berechtigt, das (aus- gewählte) Erlebnis in Anspruch zu nehmen, indem er sich einen der zur Verfügung stehenden Veranstaltungsorte für das jeweilige Erlebnis (soweit für das Erlebnis mehrere Orte zur Inanspruchnahme verfügbar sind) sowie einen Erlebnispartner auswählt und mit dem ausgewählten Erlebnispartner einen Termin zur Durchfüh- rung vereinbart. Hierzu werden beim Einlöseprozess des Gutscheins die Kontakt- daten zum jeweiligen Erlebnispartner oder zu einem Untervermittler vermittelt, bei dem die Buchung des Erlebnisses vorgenommen werden kann.
(4) Für die Inanspruchnahme der Erlebnisse kommen die AGB der Erlebnispartner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Mindesteilneh- merzahl, Termine, Orte) finden Sie in unseren Erlebnisbeschreibungen oder auch im Internet unter www.jochen-schweizer.at.
§ 5 Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken
(1) Erlebnisgeschenke berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedingungen (z. B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners, das entsprechende Erlebnis bei einem der zur Verfügung stehenden Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen.
(2) Für Erlebnisgeschenke, die dem Gutscheininhaber eine Auswahl von mehreren Erlebnissen und/oder Erlebnisorten ermöglichen (z. B. Wahlgutschein als Erlebnis- Box oder Erlebnis-Wahlgutschein), besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme eines bestimmten Erlebnisses oder eines Erlebnisses an einem bestimmten Ort, so- fern und soweit für den Inhaber noch eine angemessene Wahlmöglichkeit besteht.
(3) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und/oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
(4) Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Erlebnisses bei unserem Erleb- nispartner mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur Inanspruch- nahme des Erlebnisses vorzunehmen ist. Für Wochenenden und in Ferienzeiten empfehlen wir Ihnen eine längere Vorlaufzeit. Die verbindliche Buchung des Erleb- nisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Erlebnispartner. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen,
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