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§ 11 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönli- cher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaub- nis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnis- beschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
(2) Viele Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungs- einflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbe- dingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibun- gen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Erlebnispartner abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witte- rungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Inanspruch- nahme des Erlebnisses direkt beim Erlebnispartner umbuchen. Jochen Schweizer kommt in Fällen von vom Erlebnispartner nicht zu vertretenden Terminverschie- bungen nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§ 12 Körperliche Behinderungen
Jochen Schweizer begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner werden wir uns dann bemühen, indivi- duelle Lösungen für Sie zu finden.
§ 13 Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszei- ten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erleb- nisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Jochen Schweizer Erlebnispartner oder Untervermittler.
§ 14 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht er- heblich beeinträchtigen. Jochen Schweizer wird sich nach besten Kräften bemü- hen, Sie nach Kenntniserlangung über erhebliche Änderungen Ihres gebuchten
Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein an- deres gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer auszuwäh- len, sofern Jochen Schweizer ein solches Ersatzerlebnis anbieten kann.
§ 15 Ausfall von Erlebnissen
(1) Bei Erlebnissen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung ste- hen, behalten sich Jochen Schweizer und die Erlebnispartner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder - sollte dies nicht möglich sein - den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit Sollte der Termin für Ihr Er- lebnis kurzfristig verschoben werden müssen, nehmen Sie die Umbuchung bitte direkt beim Erlebnispartner vor.
(2) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer z.B. Schadensersatzan- sprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwer- tigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.
§ 16 Gewährleistung
Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerb- lichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können, finden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmän- geln die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
§ 17 Haftung von Jochen Schweizer
(1) Jochen Schweizer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schä- den, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Ge- sundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.
(2) Jochen Schweizer haftet ebenfalls unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden an einer Sache, die Jochen Schweizer zur Bearbeitung übernommen hat.
(3) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet Jochen Schweizer im Übrigen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von Jochen Schweizer der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
     ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
      












































































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