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zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Di erenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(11) Erlebnisgeschenke können innerhalb einer Frist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Erlebnisgeschenk gekauft wurde. Nach Ablauf der Einlösefrist verfallen ihre Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - aus dem erworbenen Erlebnis- geschenk (§ 1 Absatz 2). Bitte beachten Sie, dass für Rabattaktionen (§ 5) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können (§ 5 Absatz 2).
(12) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer und die Erlebnispartner Erlebnisgeschenke nur einlösen, wenn Sie diese im Original vorlegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
(13) Ein Erlebnis-Gutschein, ein Wahlgutschein (als Erlebnis-Box oder Erlebnis-Wahlgutschein) oder eine Erlebnis-Karte (als Erlebnis-Gutschein oder Erlebnis-Wahlgutschein) kann nach Zah- lung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 18,00 (zzgl. Versandkosten gemäss § 6 Ab- satz 2) in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis oder in einen Wahlgutschein (in Form einer Erlebnis-Box oder eines Erlebnis-Wahlgutscheins) oder in eine Erlebnis-Karte (als Erlebnis-Gut- schein oder Erlebnis-Wahlgutschein) umgetauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung bei einem Erlebnispartner vorgenommen hat. Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erlebnis, ist der entsprechende Di erenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungspauschale an Jochen Schweizer zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis günstiger sein als das ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Di erenzbetrag. Eine Barauszahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des für den Umtausch eingesetzten Gutscheins (§ 4 Absatz 11).
(14) Werden unter Einsatz von Rabatt-Codes (§ 5 Absatz 1) erworbene Erlebnisgeschen- ke umgetauscht, wird nur der gezahlte, rabattierte Kaufpreis berücksichtigt. Die unter den §§ 14, 15 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
(15) Die Einlösefrist (§ 4 Absatz 11) von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derje- nigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins.
§ 5 Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine
(1) Rabattaktionen ermöglichen den Kauf von einzelnen Produkten zu niedrigeren Preisen. Hierzu kann Jochen Schweizer z.B. Rabatt-Codes, Vorteils-Codes oder Rabatt-Gutscheine (nach- folgend „Rabatt-Codes“ genannt) ausgeben. Der Missbrauch von Rabattaktionen oder Rabatt- Codes z.B. für eine Stückelung der Rabattaktionen ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt-Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Gutscheine zu kaufen, um diese anschliessend in ein höherpreisigeres Erlebnis umzutauschen. Jochen Schweizer ist berechtigt, solche missbräuchlichen Umtauschanliegen abzulehnen.
(2) Rabatt-Codes haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbestellwert, der sich aus dem jeweiligen Rabatt-Code ergibt.
(3) Rabatt-Codes sind nicht mit anderen Rabatt-Aktionen kombinierbar. Aktionspreise (Streich- preise) gelten als Rabatt-Aktion. Eine Anrechnung von Rabatt-Codes bei einem Erlebnis- Umtausch, eine Barauszahlung oder die Umwandlung von Rabatt-Codes in einen Wertgutschein ist nicht möglich. Pro Kauf ist nur ein Rabatt-Code einlösbar.
(4) Promotiongutscheine sind Erlebnisgeschenke, die zu Werbezwecken unentgeltlich oder im Zusammenhang mit Werbeaktionen zu einem stark reduzierten Preis in den Verkehr gebracht werden.
(5) Promotiongutscheine können nicht umgetauscht werden. Die unter den §§ 14, 15 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
§ 6 Preise, Eigentumsvorbehalt
(1) Der angegebene Preis für Jochen Schweizer-Produkte ist bindend und versteht sich jeweils
einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
(2) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer für den Versand und die Verpackung von Gutschei- nen oder Gutschein-Verpackungen eine Versandkostenpauschale berechnet. Für besondere Versandformen, wie z. B. per Nachnahme oder per Express, fallen - neben der Versandkosten- pauschale - weitere Kosten an. Weitere Informationen über die Versandkosten erhalten Sie auf unserer Website www.jochen-schweizer.ch unter „FAQ“.
(3) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen dürfen Sie Jochen Schweizer Erlebnis- geschenke nicht verwenden. Jochen Schweizer Erlebnisgeschenke und Merchandising-Produk- te verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung im Eigentum von Jochen Schweizer. Darüber hinausgehende Rechte von Jochen Schweizer bleiben unberührt.
§ 7 Übertragbarkeit von Erlebnisgeschenken
(1) Die Erlebnisgeschenke(§ 2 Absatz 1) sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inha- ber eingelöst werden, sofern er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (§ 10 Absatz 1) erfüllt.
(2) Bei Übertragung eines Erlebnisgeschenks sind Sie verp ichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen (§ 10 Absatz 1) hierfür erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen.
§ 8 Rechtsfolgen bei Verlust von Erlebnisgeschenken sowie bei Kauf von Wahlgut- scheinen, Erlebnis-Gutscheinen, Wertgutscheinen, Erlebnis-Tickets von Dritten
(1) Bei Verlust oder Diebstahl von Erlebnisgeschenken übernimmt Jochen Schweizer keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmässige Einlösung eines Gutscheines. Die unter § 15 (Haftung von Jochen Schweizer) dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
(2) Erwerben Sie von Dritten (z.B. über Online-Handelsplattformen) Jochen Schweizer Erlebnis- Gutscheine, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine oder Erlebnis-Tickets, verge- wissern Sie sich bitte, dass diese Jochen Schweizer Produkte bei uns ursprünglich rechtmässig gekauft sowie bezahlt worden sind und die Einlösefrist noch nicht abgelaufen ist. Haben Sie Jochen Schweizer Produkte von Dritten erworben, die bei uns nicht rechtmässig gekauft und bezahlt worden sind, können Sie hieraus keine Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen uns geltend machen.


































































































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