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§ 9 Beschreibungen von Erlebnissen und Jochen Schweizer Merchandising-Pro- dukten
(1) Jochen Schweizer ist ständig bemüht, die von ihr präsentierten Erlebnisse korrekt und mög- lichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen.
(2) Die den Erlebnisgeschenken beigefügten Erlebnisbeschreibungen sowie die verwendeten Fotogra en und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahr- zeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als An- haltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, statt nden. Wartezeiten bei der Inanspruchnahme der Erlebnisse können nicht ausgeschlossen werden.
(4) Die Jochen Schweizer Merchandising-Produkte können hinsichtlich Form und Farbgebung geringfügig von den in den Jochen Schweizer Shops ausgestellten Mustern oder den in den Katalogen enthaltenen Fotogra en der Jochen Schweizer Merchandising-Produkte abweichen.
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmass an persönlicher Eignung voraus (z.B. Grösse, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
(2) Viele Erlebnisse nden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungsein üssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Erlebnispartner abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Inan- spruchnahme des Erlebnisses direkt beim Erlebnispartner umbuchen. Jochen Schweizer kommt in Fällen von vom Erlebnispartner nicht zu vertretenden Terminverschiebungen nicht für Auf- wendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§ 11 Körperliche Behinderungen
Jochen Schweizer begrüsst die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebo- tenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner werden wir uns dann bemühen, individuelle Lösungen für Sie zu nden.
§ 12 Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur gene- rellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Jochen Schweizer Erlebnispartner oder Untervermittler.
§ 13 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Erlebnisgeschenks erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht erheblich beeinträchtigen. Jochen Schweizer wird sich nach besten Kräften bemühen, Sie nach Kenntniserlangung über erhebliche Änderungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer auszuwählen, sofern Jochen Schweizer ein solches Ersatzerlebnis anbieten kann.
§ 14 Ausfall von Erlebnissen
(1) Bei Erlebnissen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behalten sich Jochen Schweizer und die Erlebnispartner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder - sollte dies nicht möglich sein - den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit oder der Kaufpreis des Gut- scheines wird zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer, z.B. Scha- densersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.), sind jedoch ausgeschlossen. Sollte der Termin für Ihr Erlebnis kurzfristig verschoben werden müssen, nehmen Sie die Umbuchung bitte direkt beim Erlebnispartner vor.
(2) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrt- kosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.
§ 15 Haftung von Jochen Schweizer
(1) Die Haftung von Jochen Schweizer für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, sei- en dies direkte (unmittelbare) oder indirekte (mittelbare oder Folgeschäden) wird, unabhängig vom Grund, der zum Schaden geführt hat, ausgeschlossen. Gleiches gilt für durch leichte Fahr- lässigkeit von Hilfspersonen und/oder Substituten verursachte Schäden.
(2) Im Übrigen wird die Haftung von Jochen Schweizer für alle Arten von Schäden, seien dies direkte (unmittelbare) oder indirekte (mittelbare oder Folgeschäden) wird, unabhängig vom Grund, der zum Schaden geführt hat, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ebenso wird, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung aus Delikt wegbedungen.
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