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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Stationärer Handel Schweiz“ der Jochen Schweizer GmbH, Rosenheimer Straße 145 e-f, D 81671 München, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Jochen Schweizer“ genannt)
I. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Jochen Schweizer bietet Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine, Erleb- nis-Karten und Wertgutscheine) sowie Erlebnis-Tickets für die Inanspruchnahme von Erleb- nisleistungen (nachfolgend „Erlebnisse“ genannt) Dritter (nachfolgend „Erlebnispartner“ ge- nannt), Jochen Schweizer Merchandising-Produkte (wie z.B. Textilien, und sonstige Hartwaren) hierfür sowie weitere Jochen Schweizer Produkte (z.B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder Dienstleistungen an. Jochen Schweizer vermittelt die Leistungen der Erlebnispartner.
(2) Erwerben Sie in der Schweiz Erlebnisgeschenke, Jochen Schweizer Merchandising- Produkte und/oder weitere Jochen Schweizer-Produkte im stationären Handel (also bei einem der Jochen Schweizer Shops oder einem Ladenlokal eines Handelspartners von Jochen Schweizer) oder nehmen dort Vermittlungsleistungen von Jochen Schweizer in Anspruch,  nden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Jochen Schweizer Anwendung.
(3) Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) ausschliesslich die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnis-Ticket“ Anwendung  nden.
(4) Für den Kauf bestimmter Wahlgutscheine (§ 2 Absatz 4) in Form von Erlebnis-Boxen, Erlebnis-Wahlgutscheinen oder Geschenk-Karten können zudem „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen.
§ 2 Produkte von Jochen Schweizer
(1) Produkte von Jochen Schweizer sind Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahl- gutscheine, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine), Jochen Schweizer Merchandising-Produkte, Erlebnis-Tickets sowie die weiteren Jochen Schweizer-Produkte.
(2) Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis zu einem spezi schen Termin lautendes Ticket. Ausschliesslich der Inhaber des Erlebnis-Tickets ist berechtigt, dieses Erlebnis zu dem beim Kauf ausgewählten spezi schen Termin in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets ausschliesslich die Regelungen der Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen „Erlebnis-Ticket“ Anwendung  nden.
(3) Der Erlebnis-Gutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis ausgestellter Gutschein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Der Erlebnis-Gutschein ist auch als Erlebnis-Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich.
(4) Der Wahlgutschein ist ein Erlebnis-Gutschein für eine themenbezogene, abschliessen- de Auswahl von hierfür festgelegten Erlebnissen. Der Wahlgutschein ist als Erlebnis-Box, als Erlebnis-Wahlgutschein und im kleineren Format als Erlebnis-Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich. Der Inhaber eines Wahlgutscheins ist berechtigt, eines der in dem jeweiligen Erlebnisprodukt ent- haltenen Erlebnisse bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Sofern dem Wahlgutschein zusätzlich Wertgutscheine beigefügt sind, ist der Inhaber berechtigt, bei dem von ihm ausgewählten Erlebnispartner Verp egungsleistungen und/oder sonstige Dienst- leistungen im Nennbetrag des Wertgutscheins in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für einzelne Wahlgutscheine „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen.
(5) Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Schweizer Franken („CHF“) lautender Gutschein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein zum Kauf der Jochen Schweizer- Produkte Erlebnis-Tickets, Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten, Merchan- dising-Produkte sowie weitere Jochen Schweizer-Produkte, unter Ausschluss von Wert- gutscheinen, in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.ch als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Wertgutschein ist auch in der Form einer wieder au adbaren Geschenk-Karte (§ 2 Absatz 5a) erhältlich. Der Kauf von Wert- gutscheinen (auch in Form der Geschenk-Karte) mit dem Guthaben anderer Wertgutscheine (also auch in Form der Geschenk-Karte) ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Kauf und/oder die Au adung von Wertgutscheinen in Form der Geschenk-Karte mit dem Gutha- ben anderer Geschenk-Karten und/oder mit anderen Wertgutscheinen.
(5a) Die Geschenk-Karte ist ein wieder au adbarer Wertgutschein (§ 2 Absatz 5) im kleineren Format. Sie können die Geschenk-Karte bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,- CHF au aden. Eine Au adung bis zum Höchstbetrag von 3.000,- CHF ist ein Mal im Kalendermonat und maxi- mal fünf Mal in einem Jahr (bezogen auf das Datum des Kaufs der Geschenk-Karte), also bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 15.000,- CHF möglich. Das jeweils auf der Geschenk-Karte enthaltene Guthaben wird nicht verzinst. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, sofern ein Kauf von Jochen Schweizer Produkten, bei dem Sie Geschenk-Kar- ten als Zahlungsmittel eingesetzt haben, rückabgewickelt wird. Der Kauf von Wertgutscheinen und/oder der Kauf und/oder die Au adung von Wertgutscheinen als Geschenk-Karte mit dem Guthaben anderer Geschenk-Karten und/oder mit anderen Wertgutscheinen ist ausgeschlos- sen. Die Au adung der Geschenk-Karte hat auf die Verjährung (§ 4 Absatz 11) Ihrer Ansprüche aus bereits vorhandenem Guthaben keine Auswirkung. Die unter § 2 Absatz 5 getro enen Rege- lungen  nden im Übrigen auch auf den Wertgutschein in Form der Geschenk-Karte Anwendung.
(6) Die Erlebnis-Karte ist ein handliches Erlebnisgeschenk im kleineren Format. Die Erlebnis- Karte ist als Erlebnis-Gutschein (§ 2 Absatz 3) oder als Wahlgutschein (§ 2 Absatz 4) erhält- lich. Für die Erlebnis-Karte  nden jeweils die Regelungen dieser AGB zu Erlebnis-Gutscheinen (§ 2 Absatz 3) bzw. Wahlgutscheinen (§ 2 Absatz 4) Anwendung.
(7) Jochen Schweizer Merchandising-Produkte sind insbesondere Textilien und sonstige Hartwaren.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


































































































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