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bei einem Erlebnispartner vorgenommen hat. Sollte das andere Erlebnis teu- rer sein als das ursprüngliche Erlebnis, ist der entsprechende Di erenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungspauschale vor Umtausch an Jochen Schweizer zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis günstiger sein als das ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Di erenzbetrag. Eine Barauszah- lung ist ausgeschlossen.
(11) Die Einlösefrist von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins.
§ 5 Rabatte, Rabattaktionen
(1) Rabattaktionen ermöglichen den Kauf von einzelnen Produkten zu niedrigeren Konditionen. Hierzu kann Jochen Schweizer z.B. Rabatt-Codes, Vorteils-Codes oder Rabatt-Gutscheine (nachfolgend „Rabatt-Codes“ ge- nannt) ausgeben. Eine Stückelung von Rabatten ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt-Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Gutscheine zu kaufen, um diese anschließend in ein höherpreisigeres Erleb- nis umzutauschen, um damit das Stückelungsverbot zu umgehen. Jochen Schweizer ist berechtigt, solche missbräuchlichen Umtauschanliegen abzu- lehnen.
(2) Rabatt-Codes haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbe- stellwert, der sich aus dem jeweiligen Rabatt-Codeergibt.
(3) Rabatt-Codes sind nicht mit anderen Rabatt-Aktionen kombinierbar. Aktionspreise (Streichpreise) gelten als Rabatt-Aktion. Eine Anrechnung von Rabatt-Codes bei einem Erlebnis-Umtausch, eine Barauszahlung oder die Umwandlung in einen Wertgutschein ist nicht möglich. Eine Einlösung von Rabatt-Codes beim Kauf von Erlebnis-Boxen und Couponbüchern ist eben- falls ausgeschlossen. Je zu erwerbenden Gutschein ist nur ein Rabatt-Code einlösbar.
§ 6 Preise
Der angegebene Preis für Jochen Schweizer-Produkte ist bindend. Alle ange- gebenen Preise sind Endpreise.
§ 7 Übertragbarkeit von Gutscheinen
(1) Die Gutscheine sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (§ 10 Absatz 1) erfüllt.
(2) Bei Übertragung eines Gutscheins sind Sie verp ichtet, auf die Regelun- gen dieser AGB hinzuweisen.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen hierfür erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvorausset- zungen ausgeschlossen.
§ 8 Rechtsfolgen bei Verlust von Gutscheinen
Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen übernimmt Jochen Schweizer keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Gut- scheines. Die unter § 15 (Haftung von Jochen Schweizer) dieser AGB getrof- fenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Erlebnisbeschreibungen
(1) Jochen Schweizer ist ständig bemüht, die von ihr vermittelten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Gutschein-Ver- packungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen.
(2) Die in den Erlebnisgeschenken beigefügten Erlebnisbeschreibungen so- wie auf den Gutscheinen verwendeten Fotogra en und Abbildungen zu den Erlebnissen dienen der allgemeinen Beschreibung. Solche Fotos und/oder Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die in den Erlebnis-Boxen enthaltenen Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkte und sind unverbindlich. Die Erlebnisse
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN