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schäftsbedingungen („AGB“) der Erlebnispartner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Mindesteilnehmerzahl, Termine, Orte)  nden Sie in unseren Erlebnisbeschreibungen oder auch im Internet unter www.jochen-schweizer.de. Über die AGB unserer Erlebnispartner können sie sich auch bei unserem Service-Center informieren: Telefon +49/ (0)89 70 80 90 90. Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage. Bitte beachten Sie, dass Ihr Telekommunikati- onsanbieter für eine Verbindung zu dieser Festnetzrufnummer Verbindungs- entgelte gemäß Ihrem Telekommunikationsdienstleistungsvertrag erhebt. Informationen zur Höhe dieser Verbindungsentgelte erhalten Sie von Ihrem Telekommunikationsanbieter.
§ 4 Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken
(1) Der Erlebnisgutschein und die Erlebnis-Box berechtigen Sie oder eine be- liebige andere geeignete Person jeweils zur Inanspruchnahme des entspre- chenden Erlebnisses bei einem Erlebnispartner, zu den für die Inanspruch- nahme des Erlebnisses geltenden Bedingungen (z.B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners.
(2) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und damit etwa erforderliche Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kos- ten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
(3) Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Erlebnisses bei unserem Erlebnispartner mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses vorzunehmen ist. Für Wochenenden und in Ferienzeiten empfehlen wir Ihnen eine längere Vorlaufzeit. Die verbindli- che Buchung des Erlebnisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Erlebnispartner. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Be- stätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den für die Buchung eingesetzten Gutschein und, sofern vom jeweiligen Erlebnispartner oder Untervermittler verlangt, zusätzlich die Buchungsbestätigung mit.
(4) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Ter- minverschiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren hierfür erheben
können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erleb- nispartner zu entrichten.
(5) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig ab- gesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
(6) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Jochen Schweizer-Produkten (Erlebnisgutscheine, Erlebnis-Boxen oder weitere Jochen Schweizer-Produkte) als Zahlungsmittel in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen- schweizer.de einzusetzen.
(7) Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer sein als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgut- scheins, verbleibt Ihnen ein Wertgutschein mit dem Nennwert des Di erenz- betrages. Dieser Wertgutschein kann als Zahlungsmittel zum Kauf weiterer Jochen Schweizer-Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Dif- ferenzbetrages ist ausgeschlossen. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Di erenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(8) Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenom- men werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für Rabattak- tionen (§ 5) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweili- gen Dokument entnehmen können (§ 5 Absatz 2).
(9) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer und die Erlebnispartner Gut- scheine nur einlösen, wenn Sie diese im Original vorlegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
(10) Ein Erlebnisgutschein oder eine Erlebnis-Box kann nach Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis, eine Erlebnis-Box oder aber in einen Wertgutschein um- getauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung
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