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§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Jochen Schweizer bietet Erlebnisgeschenke (Gutscheine, Erlebnis-Boxen) für die Inanspruchnahme von Erlebnisleistungen (nachfolgend „Erlebnisse“ genannt) Dritter (nachfolgend „Erlebnispartner“ genannt) sowie weitere Jochen Schweizer-Produkte (z.B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder -Dienstleistungen an. Jochen Schweizer vermittelt die Leistungen der Er- lebnispartner.
(2) Erwerben Sie Erlebnisgeschenke und/oder weitere Jochen Schweizer- Produkte im stationären Handel (also bei einem der Jochen Schweizer Shops oder einem Ladenlokal eines Handelspartners von Jochen Schweizer) oder nehmen dort Vermittlungsleistungen von Jochen Schweizer in Anspruch, nden hierauf ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Jochen Schweizer Anwendung.
§ 2 Produkte von Jochen Schweizer
(1) Produkte von Jochen Schweizer sind Erlebnisgeschenke (Erlebnisgut- scheine, Wertgutscheine sowie die in den Erlebnis-Boxen enthaltenen Gut- scheine) sowie die weiteren Jochen Schweizer-Produkte.
(2) Der Erlebnisgutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis lautender Gut- schein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis bei einem der Erlebnis- partner in Anspruch zu nehmen.
(3) Die Erlebnis-Box enthält eine themenbezogene, abschließende Auswahl von mehreren Erlebnissen. Der Inhaber des (ebenfalls in der Erlebnis-Box enthaltenen) Erlebnisgutscheins ist berechtigt, eines der in der jeweili- gen Erlebnis-Box enthaltenen Erlebnisse bei einem der Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Sofern die Erlebnis-Box zusätzlich Wertgutscheine enthält, ist der Inhaber berechtigt, bei dem von ihm ausgewählten Erleb- nispartner Verp egungsleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen im Nennbetrag des Wertgutscheins in Anspruch zu nehmen.
(4) Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Euro lautender Gut- schein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein zum Kauf von Jochen Schweizer-Produkten, also Erlebnisgutscheinen, Erlebnis-Boxen oder weiteren Jochen Schweizer-Produkten in den Jochen Schweizer Shops,
telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.de als Zahlungsmittel einzusetzen.
(5) Weitere Jochen Schweizer-Produkte sind die in den Jochen Schweizer Shops und bei den Jochen Schweizer Handelspartnern angebotenen Waren (z.B. Bücher, Couponbücher, Geschenkverpackungen) oder weitere Dienst- leistungen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Jochen Schweizer tri t aus einer Vielfalt von Erlebnissen verschiedenster Anbieter eine Auswahl und präsentiert diese in den Erlebnisbeschreibun- gen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind, den von Jochen Schweizer betriebenen Shops und den Ladenlokalen der Jochen Schweizer-Handels- partner. Die Leistung von Jochen Schweizer besteht in dem Verkauf von Erlebnisgeschenken und weiteren Jochen Schweizer-Produkten sowie der Vermittlung von Erlebnissen.
(2) Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Erlebnispartnern (als Veranstalter), die Jochen Schweizer sorgfältig auswählt. Jochen Schweizer ist also Vermittlerin zwischen Ihnen und dem jeweiligen Erlebnispartner.
(3) Nach dem Erwerb eines Erlebnisgutscheines oder einer Erlebnis-Box sind Sie berechtigt, das (ausgewählte) Erlebnis in Anspruch zu nehmen, indem Sie den Ort der Durchführung des Erlebnisses und den Erlebnispartner (so- weit für ein Erlebnis und einen Erlebnisort mehrere Erlebnispartner verfüg- bar sind) auswählen und mit diesem einen Termin zur Durchführung ver- einbaren. Hierzu vermitteln wir Ihnen bei der Einlösung des Gutscheins die Kontaktdaten zum jeweiligen Erlebnispartner oder zu einem Untervermittler von Jochen Schweizer, von dem Sie die Kontaktdaten des Erlebnispartners, bei dem Sie die Buchung des Erlebnisses vornehmen können, erhalten.
(4) Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen Ihnen und dem jeweiligen Erlebnispartner zu- stande. Die Erfüllung der beim Erlebnispartner gebuchten Erlebnisleistung als solche stellt keine Leistungsp icht von Jochen Schweizer dar. Jochen Schweizer ist lediglich Vermittlerin des Erlebnisses.
(5) Für die Inanspruchnahme der Erlebnisse kommen die Allgemeinen Ge-
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN