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können eventuell in Gruppen zusammen mit anderen Teilnehmern absol- viert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an per- sönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
(2) Viele Erlebnisse nden unter freiem Himmel statt und unterliegen Wit- terungsein üssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Veranstalter abzufragen. Diese Informa- tionen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Er- lebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses direkt beim Erlebnis- partner umbuchen. Jochen Schweizer kommt in solchen Fällen jedoch nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§ 11 Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Infor- mationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenen- de, Tag, Tageszeiten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen ent- nehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Jochen Schweizer Erlebnispartner oder Untervermittler.
§ 12 Körperliche Behinderungen
Jochen Schweizer begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnah- me in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen des
Teilnehmers zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner können wir uns dann bemühen, individuelle Lösungen zu nden.
§ 13 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Er- lebnisses nicht erheblich beeinträchtigen. Jochen Schweizer wird sich nach besten Kräften bemühen, Sie über etwaige Änderungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines ge- buchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutre- ten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer auszuwählen, sofern Jochen Schweizer ein solches Ersatzerlebnis anbieten kann.
§ 14 Ausfall von Erlebnissen
(1) Bitte beachten Sie, dass sich Jochen Schweizer und die Erlebnispartner bei Erlebnissen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrie- ben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Ver- fügung stehen, das Recht vorbehalten, nach Möglichkeit entsprechenden gleichwertigen Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich Jochen Schweizer bzw. der Erlebnispartner das Recht der Absage des Erleb- nisses, auch kurzfristig, vor. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültig- keit oder der Kaufpreis des Gutscheines wird zurückerstattet.
(2) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer, z.B. Schadens- ersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.), sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.
§ 15 Haftung von Jochen Schweizer
(1) Jochen Schweizer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper 179