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Schweizer Erlebnis­Garantie („Erlebnis­Garantie“). Jochen Schweizer garantiert, dass der Inhaber bei Einlösung des Erlebnis­Gutscheins unter mindestens ei­ nem weiteren Erlebnisort oder unter mindestens einem Alternativerlebnis aus­ wählen kann. Die Auswahl des weiteren Erlebnisorts und/oder des Alternativer­ lebnisses nimmt Jochen Schweizer in billigem Ermessen vor. Der Kaufpreis für das angebotene Alternativerlebnis ist in keinem Fall niedriger als der Kaufpreis des ursprünglich erworbenen Erlebnis­Gutscheins. Die Erlebnis­Garantie wird während der Einlösefrist (§ 4 Absatz 11) des Erlebnis­Gutscheins begeben. Die Erlebnis­Garantie gilt für nahezu alle Erlebnis­Gutscheine. Etwaige gesetzliche Rechte werden durch die Erlebnis­Garantie nicht eingeschränkt. Die unter den §§ 14, 15 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben ebenfalls unbe­ rührt.
(10) Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Di erenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Jochen Schweizer­Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 11) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Di erenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(11) Erlebnisgeschenke können innerhalb einer Frist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlöse­ frist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Erlebnisge­ schenk gekauft wurde. Nach Ablauf der Einlösefrist verfallen ihre Ansprüche ­ gleich aus welchem Rechtsgrund ­ aus dem erworbenen Erlebnisgeschenk (§ 1 Absatz 2). Bitte beachten Sie, dass für Rabattaktionen (§ 5) hiervon abwei­ chende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können (§ 5 Absatz 2).
(12) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer und die Erlebnispartner Erlebnis­ geschenke nur einlösen, wenn Sie diese im Original vorlegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
(13) Ein Erlebnis­Gutschein, ein Wahlgutschein (als Erlebnis­Box oder Erlebnis­ Wahlgutschein) oder eine Erlebnis­Karte (als Erlebnis­Gutschein oder Erlebnis­ Wahlgutschein) kann nach Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 18,00 (zzgl. Versandkosten gemäss § 6 Absatz 2) in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis oder in einen Wahlgutschein (in Form einer Erlebnis­Box oder eines Erlebnis­Wahlgutscheins) oder in eine Erlebnis­Karte (als Erlebnis­ Gutschein oder Erlebnis­Wahlgutschein) umgetauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung bei einem Erlebnispartner vorge­ nommen hat. Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erleb­ nis, ist der entsprechende Di erenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungspauschale an Jochen Schweizer zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis günstiger sein als das
ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Di erenz­ betrag. Eine Barauszahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist des für den Umtausch eingesetzten Gutscheins (§ 4 Absatz 11).
(14) Werden unter Einsatz von Rabatt­Codes (§ 5 Absatz 1) erworbene Erleb­ nisgeschenke umgetauscht, wird nur der gezahlte, rabattierte Kaufpreis berück­ sichtigt. Die unter den §§ 14, 15 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
(15) Die Einlösefrist (§ 4 Absatz 11) von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins.
§ 5 Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine
(1) Rabattaktionen ermöglichen den Kauf von einzelnen Produkten zu niedri­ geren Preisen. Hierzu kann Jochen Schweizer z.B. Rabatt­Codes, Vorteils­Codes oder Rabatt­Gutscheine (nachfolgend „Rabatt­Codes“ genannt) ausgeben. Der Missbrauch von Rabattaktionen oder Rabatt­Codes z.B. für eine Stückelung der Rabattaktionen ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt­Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Gutscheine zu kaufen, um diese an­ schliessend in ein höherpreisigeres Erlebnis umzutauschen. Jochen Schweizer ist berechtigt, solche missbräuchlichen Umtauschanliegen abzulehnen.
(2) Rabatt­Codes haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbestell­ wert, der sich aus dem jeweiligen Rabatt­Code ergibt.
(3) Rabatt­Codes sind nicht mit anderen Rabatt­Aktionen kombinierbar. Aktionspreise (Streichpreise) gelten als Rabatt­Aktion. Eine Anrechnung von Rabatt­Codes bei einem Erlebnis­Umtausch, eine Barauszahlung oder die Um­ wandlung von Rabatt­Codes in einen Wertgutschein ist nicht möglich. Pro Kauf ist nur ein Rabatt­Code einlösbar.
(4) Promotiongutscheine sind Erlebnisgeschenke, die zu Werbezwecken unent­ geltlich oder im Zusammenhang mit Werbeaktionen zu einem stark reduzierten Preis in den Verkehr gebracht werden.
(5) Promotiongutscheine können nicht umgetauscht werden. Die unter den §§ 14, 15 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt.
§ 6 Preise, Eigentumsvorbehalt
(1) Der angegebene Preis für Jochen Schweizer­Produkte ist bindend und versteht sich jeweils einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


































































































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