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(6) Die Erlebnis-Karte ist ein handliches Erlebnisgeschenk im kleineren For mat. Die ErlebnisKarte ist als ErlebnisGutschein (§ 2 Absatz 3) oder als Wahl gutschein (§ 2 Absatz 4) erhältlich. Für die ErlebnisKarte nden jeweils die Regelungen dieser AGB zu ErlebnisGutscheinen (§ 2 Absatz 3) bzw. Wahlgut scheinen (§ 2 Absatz 4) Anwendung.
(7) Jochen Schweizer Merchandising-Produkte sind insbesondere Textilien und sonstige Hartwaren.
(8) Weitere Jochen Schweizer-Produkte sind die in den Jochen Schweizer Shops und bei den Jochen Schweizer Handelspartnern angebotenen sonstigen Waren (z.B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder weitere Dienstleistungen.
(9) Über die Erlebnisgeschenke und weitere Jochen SchweizerProdukte können Sie sich über unser ServiceCenter informieren. Telefon: 041 5880 430.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Jochen Schweizer tri t aus einer Vielzahl von Erlebnissen verschiedenster Anbieter eine Auswahl und präsentiert diese in den Erlebnisbeschreibungen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind, in den von Jochen Schweizer betriebenen Shops und in den Ladenlokalen der Jochen SchweizerHandels partner. Die Leistung von Jochen Schweizer besteht in dem Verkauf von Erleb nisgeschenken und weiteren Jochen SchweizerProdukten sowie der Vermitt lung von Erlebnissen.
(2) Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Erlebnispartnern (als Veranstalter), die Jochen Schweizer sorgfältig auswählt. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Erlebnis und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfüllung der vermittelten Erlebnisleistung als solche stellt keine Leis tungsp icht von Jochen Schweizer dar. Jochen Schweizer ist also Vermittlerin zwischen Ihnen und dem jeweiligen Erlebnispartner. Jochen Schweizer hat daher auch keinen Ein uss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Erlebnisse. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Erlebnispartner nden ausschliesslich die AGB des jeweiligen Erlebnispartners Anwendung.
(3) Nach dem Erwerb eines Erlebnisgeschenks ist der Inhaber berechtigt, das (ausgewählte) Erlebnis in Anspruch zu nehmen, indem er sich einen der zur Verfügung stehenden Veranstaltungsorte für das jeweilige Erlebnis (soweit für das Erlebnis mehrere Orte zur Inanspruchnahme verfügbar sind) sowie einen Erlebnispartner auswählt und mit dem ausgewählten Erlebnispartner einen Termin zur Durchführung vereinbart. Hierzu werden beim Einlöseprozess des Gutscheins die Kontaktdaten zum jeweiligen Erlebnispartner oder zu einem Untervermittler vermittelt, bei dem die Buchung des Erlebnisses vorgenommen werden kann.
(4) Für die Inanspruchnahme der Erlebnisse kommen die AGB der Erlebnispart ner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Mindes teilnehmerzahl, Termine, Orte) nden Sie in unseren Erlebnisbeschreibungen oder auch im Internet unter www.jochenschweizer.ch.
§ 4 Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken
(1) Erlebnisgeschenke berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedingun gen (z. B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnis partners, das entsprechende Erlebnis bei einem der zur Verfügung stehenden Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen.
(2) Für Erlebnisgeschenke, die dem Gutscheininhaber eine Auswahl von meh reren Erlebnissen und/oder Erlebnisorten ermöglichen (z. B. Wahlgutschein als ErlebnisBox oder ErlebnisWahlgutschein), besteht kein Anspruch auf Inan spruchnahme eines bestimmten Erlebnisses oder eines Erlebnisses an einem bestimmten Ort, sofern und soweit für den Inhaber noch eine angemessene Wahlmöglichkeit besteht.
(3) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und/oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
(4) Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Erlebnisses bei unserem Erlebnis partner mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur Inanspruch nahme des Erlebnisses vorzunehmen ist. Für Wochenenden und in Ferienzeiten empfehlen wir Ihnen eine längere Vorlaufzeit. Die verbindliche Buchung des Erlebnisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Erlebnis partner. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbe dingt den für die Buchung eingesetzten Gutschein und, sofern vom jeweiligen Erlebnispartner oder Untervermittler verlangt, zusätzlich die Buchungsbestäti gung mit.
(5) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Termin verschiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber im Vorfeld beim Erlebnispartner zu infor mieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erlebnispartner zu entrichten.
(6) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäss den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig abgesagt, ver fällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
(7) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Jochen SchweizerProdukten (ErlebnisGutscheine, ErlebnisTickets, Wahlgutscheine, ErlebnisKarten oder weiteren Jochen SchweizerProdukten, nicht aber von Wertgutscheinen und/oder die Au adung von Wertgut scheinen) als Zahlungsmittel in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochenschweizer.ch einzusetzen.
(8) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer MerchandisingProdukte nur in haushaltsüblichen Mengen erworben werden können.
(9) Inhaber eines ErlebnisGutscheins (§ 2 Absatz 3) pro tieren von der Jochen 97