Page 96 - Booklet_BeHappy_CH_T212_Flipbooks.indd
P. 96
96
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Stationärer Handel Schweiz“ der Jochen Schwei- zer GmbH, Rosenheimer Straße 145 e-f, D 81671 München, Bundesrepublik Deutsch- land (nachfolgend „Jochen Schweizer“ genannt)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Jochen Schweizer bietet Erlebnisgeschenke (ErlebnisGutscheine, Wahl gutscheine, ErlebnisKarten und Wertgutscheine) sowie ErlebnisTickets für die Inanspruchnahme von Erlebnisleistungen (nachfolgend „Erlebnisse“ genannt) Dritter (nachfolgend „Erlebnispartner“ genannt), Jochen Schweizer Merchandi singProdukte (wie z.B. Textilien, und sonstige Hartwaren) hierfür sowie weitere Jochen Schweizer Produkte (z.B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder Dienst leistungen an. Jochen Schweizer vermittelt die Leistungen der Erlebnispartner.
(2) Erwerben Sie in der Schweiz Erlebnisgeschenke, Jochen Schweizer MerchandisingProdukte und/oder weitere Jochen SchweizerProdukte im stationären Handel (also bei einem der Jochen Schweizer Shops oder einem Ladenlokal eines Handelspartners von Jochen Schweizer) oder nehmen dort Vermittlungsleistungen von Jochen Schweizer in Anspruch, nden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Jochen Schweizer Anwendung.
(3) Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von ErlebnisTickets (§ 2 Absatz 2) aus schliesslich die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnis Ticket“ Anwendung nden.
(4) Für den Kauf bestimmter Wahlgutscheine (§ 2 Absatz 4) in Form von ErlebnisBoxen, ErlebnisWahlgutscheinen oder GeschenkKarten können zu dem „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen.
§ 2 Produkte von Jochen Schweizer
(1) Produkte von Jochen Schweizer sind Erlebnisgeschenke (ErlebnisGut scheine, Wahlgutscheine, ErlebnisKarten, Wertgutscheine), Jochen Schweizer MerchandisingProdukte, ErlebnisTickets sowie die weiteren Jochen Schwei zerProdukte.
(2) Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis zu einem spe zi schen Termin lautendes Ticket. Ausschliesslich der Inhaber des Erlebnis Tickets ist berechtigt, dieses Erlebnis zu dem beim Kauf ausgewählten spezi schen Termin in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von ErlebnisTickets ausschliesslich die Regelungen der All gemeinen Geschäftsbedingungen „ErlebnisTicket“ Anwendung nden.
(3) Der Erlebnis-Gutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis ausgestellter
Gutschein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis bei einem der verfügba ren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Der ErlebnisGutschein ist auch als ErlebnisKarte (§ 2 Absatz 6) erhältlich.
(4) Der Wahlgutschein ist ein ErlebnisGutschein für eine themenbezogene, abschliessende Auswahl von hierfür festgelegten Erlebnissen. Der Wahlgut schein ist als ErlebnisBox, als ErlebnisWahlgutschein und im kleineren Format als ErlebnisKarte (§ 2 Absatz 6) erhältlich. Der Inhaber eines Wahlgutscheins ist berechtigt, eines der in dem jeweiligen Erlebnisprodukt enthaltenen Erlebnis se bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Sofern dem Wahlgutschein zusätzlich Wertgutscheine beigefügt sind, ist der Inhaber berechtigt, bei dem von ihm ausgewählten Erlebnispartner Verp egungs leistungen und/oder sonstige Dienstleistungen im Nennbetrag des Wertgut scheins in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für einzelne Wahlgut scheine „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen.
(5) Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Schweizer Franken („CHF“) lautender Gutschein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wert gutschein zum Kauf der Jochen SchweizerProdukte ErlebnisTickets, Erlebnis Gutscheine, Wahlgutscheine, ErlebnisKarten, MerchandisingProdukte sowie weitere Jochen SchweizerProdukte, unter Ausschluss von Wertgutscheinen, in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochenschweizer.ch als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Wertgutschein ist auch in der Form einer wieder au adbaren GeschenkKarte (§ 2 Absatz 5a) er hältlich. Der Kauf von Wertgutscheinen (auch in Form der GeschenkKarte) mit dem Guthaben anderer Wertgutscheine (also auch in Form der GeschenkKarte) ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Kauf und/oder die Au adung von Wertgutscheinen in Form der GeschenkKarte mit dem Guthaben anderer GeschenkKarten und/oder mit anderen Wertgutscheinen.
(5a) Die Geschenk-Karte ist ein wieder au adbarer Wertgutschein (§ 2 Absatz 5) im kleineren Format. Sie können die GeschenkKarte bis zu einem Höchstbetrag von 3.000, CHF au aden. Eine Au adung bis zum Höchstbetrag von 3.000, CHF ist ein Mal im Kalendermonat und maximal fünf Mal in einem Jahr (bezogen auf das Datum des Kaufs der GeschenkKarte), also bis zu einem jährlichen Höchst betrag von 15.000, CHF möglich. Das jeweils auf der GeschenkKarte enthaltene Guthaben wird nicht verzinst. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlos sen. Dies gilt auch dann, sofern ein Kauf von Jochen Schweizer Produkten, bei dem Sie GeschenkKarten als Zahlungsmittel eingesetzt haben, rückabgewickelt wird. Der Kauf von Wertgutscheinen und/oder der Kauf und/oder die Au adung von Wertgutscheinen als GeschenkKarte mit dem Guthaben anderer Geschenk Karten und/oder mit anderen Wertgutscheinen ist ausgeschlossen. Die Au adung der GeschenkKarte hat auf die Verjährung (§ 4 Absatz 11) Ihrer Ansprüche aus bereits vorhandenem Guthaben keine Auswirkung. Die unter § 2 Absatz 5 getrof fenen Regelungen nden im Übrigen auch auf den Wertgutschein in Form der GeschenkKarte Anwendung.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN