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(2) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer für den Versand und die Verpa ckung von Gutscheinen oder GutscheinVerpackungen eine Versandkosten pauschale berechnet. Für besondere Versandformen, wie z. B. per Nachnahme oder per Express, fallen neben der Versandkostenpauschale weitere Kosten an. Weitere Informationen über die Versandkosten erhalten Sie auf unserer Website www.jochenschweizer.ch unter „FAQ“.
(3) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen dürfen Sie Jochen Schweizer Erlebnisgeschenke nicht verwenden. Jochen Schweizer Erlebnis geschenke und MerchandisingProdukte verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung im Eigentum von Jochen Schweizer. Darüber hinausgehende Rechte von Jochen Schweizer bleiben unberührt.
§ 7 Übertragbarkeit von Erlebnisgeschenken
(1) Die Erlebnisgeschenke(§ 2 Absatz 1) sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (§ 10 Absatz 1) erfüllt.
(2) Bei Übertragung eines Erlebnisgeschenks sind Sie verp ichtet, auf die Rege lungen dieser AGB hinzuweisen.
(3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen (§ 10 Absatz 1) hierfür erfüllt. Eine Rück erstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvor aussetzungen ausgeschlossen.
§ 8 Rechtsfolgen bei Verlust von Erlebnisgeschenken sowie bei Kauf von Wahlgutscheinen, Erlebnis-Gutscheinen, Wertgutscheinen, Erlebnis- Tickets von Dritten
(1) Bei Verlust oder Diebstahl von Erlebnisgeschenken übernimmt Jochen Schweizer keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmässige Einlösung eines Gutscheines. Die unter § 15 (Haftung von Jochen Schweizer) dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
(2) Erwerben Sie von Dritten (z.B. über OnlineHandelsplattformen) Jochen Schweizer ErlebnisGutscheine, Wahlgutscheine, ErlebnisKarten, Wertgut scheine oder ErlebnisTickets, vergewissern Sie sich bitte, dass diese Jochen Schweizer Produkte bei uns ursprünglich rechtmässig gekauft sowie bezahlt worden sind und die Einlösefrist noch nicht abgelaufen ist. Haben Sie Jochen Schweizer Produkte von Dritten erworben, die bei uns nicht rechtmässig ge kauft und bezahlt worden sind, können Sie hieraus keine Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund gegen uns geltend machen.
§ 9 Beschreibungen von Erlebnissen und Jochen Schweizer Merchandi- sing-Produkten
(1) Jochen Schweizer ist ständig bemüht, die von ihr präsentierten Erlebnisse kor rekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibun gen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen.
(2) Die den Erlebnisgeschenken beigefügten Erlebnisbeschreibungen sowie die verwendeten Fotogra en und Abbildungen zu den Erlebnissen sind bei spielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Ab bildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ih rem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können even tuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, statt nden. Wartezeiten bei der Inanspruchnahme der Erlebnisse können nicht ausgeschlossen werden.
(4) Die Jochen Schweizer MerchandisingProdukte können hinsichtlich Form und Farbgebung geringfügig von den in den Jochen Schweizer Shops ausge stellten Mustern oder den in den Katalogen enthaltenen Fotogra en der Jochen Schweizer MerchandisingProdukte abweichen.
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmass an per sönlicher Eignung voraus (z.B. Grösse, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahr erlaubnis). Diese (Mindest) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
(2) Viele Erlebnisse nden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witte rungsein üssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Erlebnispartner abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses direkt beim Erlebnispart ner umbuchen. Jochen Schweizer kommt in Fällen von vom Erlebnispartner nicht zu vertretenden Terminverschiebungen nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unter kunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§ 11 Körperliche Behinderungen
Jochen Schweizer begrüsst die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnah me in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner werden wir uns dann bemühen, individuelle Lösungen für Sie zu nden.
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