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Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, statt nden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbe- schreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
(2) Viele Erlebnisse  nden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungsein-  üssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedin- gungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann erforderlich sein die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Erlebnispartner abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witte- rungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Inanspruch- nahme des Erlebnisses direkt beim Erlebnispartner umbuchen. Jochen Schweizer kommt in Fällen von vom Erlebnispartner nicht zu vertretenden Terminverschie- bungen nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§11 KörperlicheBehinderungen
Jochen Schweizer begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner werden wir uns dann bemühen individuelle Lösungen für Sie zu  nden.
§ 12 Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informati- onen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochen-ende, Tag, Tageszeiten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Jochen Schweizer Erlebnispartner oder Untervermittler.
§ 13 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht erheb- lich beeinträchtigen. Jochen Schweizer wird sich nach besten Kräften bemühen, Sie nach Kenntniserlangung über erhebliche Änderungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder
ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer auszuwählen, sofern Jochen Schweizer ein solches Ersatzerlebnis anbieten kann.
§ 14 Ausfall von Erlebnissen
(1) Bei Erlebnissen, bei denen z. B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behalten sich Jochen Schweizer und die Erlebnispartner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder - sollte dies nicht möglich sein - den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschie- ben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit. Sollte der Termin für
Ihr Erlebnis kurzfristig verschoben werden müssen, nehmen Sie die Umbuchung bitte direkt beim Erlebnispartner vor.
(2) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer, z. B. Schadensersatzansprü- che (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.), sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.
§ 15 Gewährleistung
Bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher, also einer natürlichen Person,
die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beru ichen Tätigkeit zugeordnet werden können,  nden für etwaige Gewährleistungsansprüche wegen Rechts- und/oder Sachmängeln die gesetzlichen Regelungen Anwendung.
§ 16 Haftung von Jochen Schweizer
(1) Jochen Schweizer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.
(2) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet Jochen Schweizer im Übrigen nur bei Verletzung einer P icht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages we- sentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von Jochen Schweizer der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Soweit eine Haftung von Jochen Schweizer für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
(4) Die Haftung von Jochen Schweizer nach den Regelungen des Produkthaftungs- gesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.
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