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Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Erlebnispartnern (als Veran- stalter), die Jochen Schweizer sorgfältig auswählt. Der Vertrag über die Inanspruch- nahme des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Erlebnis und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfüllung der vermittelten Erlebnis-leistung als solche stellt keine Leistungsp icht von Jochen Schweizer dar. Jochen Schweizer ist also Vermittlerin zwischen Ihnen und dem jeweiligen Erlebnispartner. Jochen Schweizer hat daher auch keinen Ein uss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Erlebnisse. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Erlebnispartner  nden ausschließlich die AGB des jeweiligen Erlebnispartners Anwendung.
Nach dem Erwerb eines Erlebnisgeschenks ist der Inhaber berechtigt, das (ausgewählte) Erlebnis in Anspruch zu nehmen, indem er sich einen der zur Verfügung stehenden Veranstaltungsorte für das jeweilige Erlebnis (soweit für das Erlebnis mehrere Orte zur Inanspruchnahme verfügbar sind) sowie einen Er- lebnispartner auswählt und mit dem ausgewählten Erlebnispartner einen Termin zur Durchführung vereinbart. Hierzu werden beim Einlöseprozess des Gutscheins die Kontaktdaten zum jeweiligen Erlebnispartner oder zu einem Untervermittler vermittelt, bei dem die Buchung des Erlebnisses vorgenommen werden kann.
Für die Inanspruchnahme der Erlebnisse kommen die AGB der Erlebnispartner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Mindesteilneh- merzahl, Termine, Orte)  nden Sie in unseren Erlebnis-beschreibungen oder auch im Internet unter www.jochen-schweizer.de.
Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken
Erlebnisgeschenke berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedingungen
(z. B. die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners, das entsprechende Erlebnis bei einem der zur Verfügung stehenden Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen.
Für Erlebnisgeschenke, die dem Gutschein-inhaber eine Auswahl von mehreren Erlebnissen und/oder Erlebnisorten ermöglichen (z. B. Wahlgutschein als Erlebnis-Box oder Erlebnis-Wahlgutschein), besteht kein Anspruch auf Inan- spruchnahme eines bestimmten Erlebnisses oder eines Erlebnisses an einem bestimmten Ort, sofern und soweit für den Inhaber noch eine angemessene Wahlmöglichkeit besteht.
Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und/oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Erlebnisses bei unserem Erlebnispartner mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses vorzunehmen ist. Für Wochenenden und in Ferienzeiten empfehlen wir Ihnen eine längere Vorlaufzeit. Die verbindliche Buchung des Erlebnisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Erlebnispartner. Wir empfehlen Ihnen daher keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten
haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den für die Buchung einge- setzten Gutschein und, sofern vom jeweiligen Erlebnispartner oder Untervermittler verlangt, zusätzlich die Buchungsbestätigung mit.
(5) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unter- richten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Terminverschie- bungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher sich hierüber im Vorfeld beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erlebnispartner zu entrichten.
(6) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig abgesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
(7) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Jochen- Schweizer-Produkten (Erlebnis-Gutscheine, Erlebnis-Tickets, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten oder weitere Jochen Schweizer Produkte) als Zahlungsmittel in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.de einzusetzen.
(8) Inhaber eines Erlebnis-Gutscheins (§ 2 Absatz 3) pro tieren von der Jochen Schwei- zer Erlebnis-Garantie („Erlebnis-Garantie“). Jochen Schweizer garantiert, dass der Inhaber bei Einlösung des Erlebnis-Gutscheins entweder unter mindestens einem weiteren Erlebnisort oder unter mindestens einem Alternativerlebnis auswählen kann. Die Auswahl des weiteren Erlebnisorts und/oder des Alternativerlebnisses nimmt Jochen Schweizer in billigem Ermessen vor. Der Kaufpreis für das angebote- ne Alternativerlebnis ist in keinem Fall niedriger als der Kaufpreis des ursprünglich erworbenen Erlebnis-Gutscheins. Die Erlebnis-Garantie wird während der Einlösefrist (§ 4 Absatz 14) des Erlebnis-Gutscheins gegeben. Die Erlebnis-Garantie gilt für nahezu alle Erlebnis-Gutscheine. Etwaige gesetzliche Rechte werden durch die Erlebnis-Garantie nicht eingeschränkt. Die unter den §§ 14, 16 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben ebenfalls unberührt.
(9) Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Di erenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Jochen Schweizer Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist
(§ 4 Absatz 14) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Di erenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(10) ErlebnisgeschenkekönneninnerhalbdergesetzlichenVerjährungsfristvondrei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Erlebnisgeschenk gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für Rabattaktionen (§ 5) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Doku- ment entnehmen können (§ 5 Absatz 2).
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