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(2) Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Erlebnispartnern (als Veranstalter), die Jochen Schweizer sorgfältig auswählt. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Erlebnis und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfüllung der vermittelten Erlebnisleistung als solche stellt keine Leis- tungsp icht von Jochen Schweizer dar. Jochen Schweizer ist also Vermitt- lerin zwischen Ihnen und dem jeweiligen Erlebnispartner. Jochen Schweizer hat daher auch keinen Ein uss auf die Bedingungen für die Inanspruchnah- me und Durchführung der vermittelten Erlebnisse. Für die Rechtsbeziehun- gen zwischen Ihnen und dem Erlebnispartner  nden ausschließlich die AGB des jeweiligen Erlebnispartners Anwendung.
(3) Nach dem Erwerb eines Erlebnisgeschenks ist der Inhaber berechtigt, das (ausgewählte) Erlebnis in Anspruch zu nehmen, indem er sich einen der zur Verfügung stehenden Veranstaltungsorte für das jeweilige Erlebnis (soweit für das Erlebnis mehrere Orte zur Inanspruchnahme verfügbar sind) sowie einen Erlebnispartner auswählt und mit dem ausgewählten Erlebnispartner einen Termin zur Durchführung vereinbart. Hierzu werden beim Einlösepro- zess des Gutscheins die Kontaktdaten zum jeweiligen Erlebnispartner oder zu einem Untervermittler vermittelt, bei dem die Buchung des Erlebnisses vorgenommen werden kann.
(4) Für die Inanspruchnahme der Erlebnisse kommen die AGB der Erlebnis- partner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Mindesteilnehmerzahl, Termine, Orte)  nden Sie in unseren Erlebnisbe- schreibungen oder auch im Internet unter www.jochen-schweizer.de.
§ 4 Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken
(1) Erlebnisgeschenke berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedin- gungen (z. B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners, das entsprechende Erlebnis bei einem der zur Verfügung stehenden Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen.
(2) Für Erlebnisgeschenke, die dem Gutscheininhaber eine Auswahl von mehreren Erlebnissen und/oder Erlebnisorten ermöglichen (z. B. Wahlgut- schein als Erlebnis-Box oder Erlebnis-Wahlgutschein), besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme eines bestimmten Erlebnisses oder eines Erlebnisses an einem bestimmten Ort, sofern und soweit für den Inhaber noch eine an- gemessene Wahlmöglichkeit besteht.
(3) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und/ oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
(4) Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Erlebnisses bei unserem Erlebnispartner mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses vorzunehmen ist. Für Wochenenden und in Ferienzeiten empfehlen wir Ihnen eine längere Vorlaufzeit. Die verbindli- che Buchung des Erlebnisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Erlebnispartner. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Be- stätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den für die Buchung eingesetzten Gutschein und, sofern vom jeweiligen Erlebnispartner oder Untervermittler verlangt, zusätzlich die Buchungsbestätigung mit.
(5) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Ter- minverschiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber im Vorfeld beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erleb- nispartner zu entrichten.
(6) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig ab- gesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
(7) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Jochen Schweizer-Produkten (Erlebnis-Gutscheine, Erlebnis- Tickets, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten oder weiteren Jochen Schweizer- Produkten) als Zahlungsmittel in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.de einzusetzen.
(8) Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Di erenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Jochen Schweizer-Produkte eingesetzt werden. Eine Ba- rauszahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 9) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgut- scheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Di erenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(9) Erlebnisgeschenke können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahr- genommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Erlebnisgeschenk gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass
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