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(1) Jochen Schweizer ist ständig bemüht, die von ihr präsentierten Erleb- nisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnis- beschreibungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Ände- rungen unterliegen.
(2) Die den Erlebnisgeschenken beigefügten Erlebnisbeschreibungen sowie auf den Gutscheinen verwendeten Fotogra en und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen, von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erleb- nisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddar- stellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
(3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, statt nden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an per- sönlicher Eignung voraus (z. B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken bei- gefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
(2) Viele Erlebnisse nden unter freiem Himmel statt und unterliegen Wit- terungsein üssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhält- nisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Erlebnispartner abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses direkt beim Erlebnispartner umbuchen. Jochen Schweizer kommt in Fällen von vom Erlebnispartner nicht zu vertretenden Terminverschiebungen nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der ver- suchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.).
§ 11 Körperliche Behinderungen
Jochen Schweizer begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen
an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnah- me in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner werden wir uns dann bemühen, individuelle Lösungen für Sie zu nden.
§ 12 Verfügbarkeit
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Infor- mationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenen- de, Tag, Tageszeiten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen ent- nehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Jochen Schweizer Erlebnispartner oder Untervermittler.
§ 13 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Er- lebnisses nicht erheblich beeinträchtigen. Jochen Schweizer wird sich nach besten Kräften bemühen, Sie nach Kenntniserlangung über erhebliche Än- derungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines ge- buchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutre- ten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer auszuwählen, sofern Jochen Schweizer ein solches Ersatzerlebnis anbieten kann.
§ 14 Ausfall von Erlebnissen
(1) Bei Erlebnissen, bei denen z. B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte tech- nische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behält sich Jochen Schweizer und die Erlebnispart- ner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder - sollte dies nicht möglich sein - den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit Sollte der Termin für Ihr Erlebnis kurzfristig verschoben werden müssen, nehmen Sie die Umbuchung bitte direkt beim Erlebnispartner vor.
(2) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer z. B. Schadenser- satzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stel-
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