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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Stationärer Handel“ der Jochen Schweizer GmbH, Rosenheimer Straße 145 e-f, 81671 München (nachfolgend „Jochen Schweizer“ genannt)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Jochen Schweizer bietet Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahl- gutscheine, Erlebnis-Karten und Wertgutscheine) sowie Erlebnis-Tickets für die Inanspruchnahme von Erlebnisleistungen (nachfolgend „Erlebnisse“ genannt) Dritter (nachfolgend „Erlebnispartner“ genannt) sowie weitere Jochen Schweizer-Produkte (z. B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder -Dienstleistungen an. Jochen Schweizer vermittelt die Leistungen der Er- lebnispartner.
(2) Erwerben Sie Erlebnisgeschenke und/oder weitere Jochen Schweizer- Produkte im stationären Handel (also bei einem der Jochen Schweizer Shops oder einem Ladenlokal eines Handelspartners von Jochen Schweizer) oder nehmen dort Vermittlungsleistungen von Jochen Schweizer in An- spruch,  nden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen („AGB“) von Jochen Schweizer Anwendung.
(3) Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnis-Ticket“ Anwendung  nden.
(4) Für den Kauf bestimmter Wahlgutscheine (§ 2 Absatz 4) in Form von Erlebnis-Boxen oder Erlebnis-Wahlgutscheinen können zudem Besondere Bedingungen zur Anwendung kommen.
§ 2 Produkte von Jochen Schweizer
(1) Produkte von Jochen Schweizer sind Erlebnis-Tickets, Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten und Wertgutscheine) sowie die weiteren Jochen Schweizer-Produkte.
(2) Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis an einem be- stimmten Ort zu einem bestimmten Termin auf eine natürliche Person lautendes Ticket. Ausschließlich die dort benannte Person ist berechtigt, dieses Erlebnis zu dem beim Erwerb vereinbarten Termin und Ort bei einem ausgewählten Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen„Erlebnis-Ticket“ Anwendung  nden.
(3) Der Erlebnis-Gutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis ausgestellter 176
Gutschein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis bei einem der ver- fügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Der Erlebnis-Gutschein ist auch als Erlebnis-Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich.
(4) Der Wahlgutschein ist ein Erlebnis-Gutschein für eine themenbezoge- ne, abschließende Auswahl von hierfür festgelegten Erlebnissen. Der Wahl- gutschein ist als Erlebnis-Box, als Erlebnis-Wahlgutschein und im kleineren Format als Erlebnis-Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich. Der Inhaber eines Wahl- gutscheins ist berechtigt, eines der in dem jeweiligen Erlebnisprodukt ent- haltenen Erlebnisse bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Sofern dem Wahlgutschein zusätzlich Wertgutscheine beige- fügt sind, ist der Inhaber berechtigt, bei dem von ihm ausgewählten Erleb- nispartner Verp egungsleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen im Nennbetrag des Wertgutscheins in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für einzelne Wahlgutscheine in Form von Erlebnis-Boxen oder Erlebnis- Wahlgutscheinen Besondere Bedingungen zur Anwendung kommen.
(5) Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Euro lautender Gut- schein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein zum Kauf von Jochen Schweizer-Produkten (§ 2 Absatz 1) in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.de als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Wertgutschein ist auch in der Form einer Erlebnis-Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich.
(6) Die Erlebnis-Karte ist ein handliches Erlebnisgeschenk im kleineren Format. Die Erlebnis-Karte ist als Erlebnis-Gutschein (§ 2 Absatz 3), als Wahl- gutschein (§ 2 Absatz 4) und als Wertgutschein (§ 2 Absatz 5) erhältlich. Für die Erlebnis-Karte  nden jeweils die Regelungen dieser AGB zu Erlebnis- Gutscheinen, Wahlgutscheinen und Wertgutscheinen Anwendung.
(7) Weitere Jochen Schweizer-Produkte sind die in den Jochen Schweizer Shops und bei den Jochen Schweizer Handelspartnern angebotenen Waren (z. B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder weitere Dienstleistungen.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Jochen Schweizer tri t aus einer Vielzahl von Erlebnissen verschiedenster Anbieter eine Auswahl und präsentiert diese in den Erlebnisbeschreibun- gen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind, den von Jochen Schweizer betriebenen Shops und den Ladenlokalen der Jochen Schweizer-Handels- partner. Die Leistung von Jochen Schweizer besteht in dem Verkauf von Erlebnisgeschenken und weiteren Jochen Schweizer-Produkten sowie der Vermittlung von Erlebnissen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


































































































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