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§ 8 rechtsfolgen bei Verlust von gutscheinen
Bei Verlust oder Diebstahl von Gutscheinen über- nimmt Jochen Schweizer keine Haftung für eine möglicherweise unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheines. Die unter § 15 (Haftung von Jochen Schweizer) dieser AGB getro enen Regelungen bleiben hiervon unberührt.
§ 9 erlebnisbeschreibungen
1. Jochen Schweizer ist ständig bemüht, die von ihr vermittelten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Gutschein-Verpa- ckungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen.
2. Die in den Erlebnisgeschenken beigefügten Erlebnisbeschreibungen sowie auf den Gutscheinen verwendeten Fotogra en und Abbildungen zu den Erlebnissen dienen der allgemeinen Beschreibung. Solche Fotos und/oder Abbildungen, von z. B. Akti- onen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die in den Erlebnis-Boxen enthaltenen Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung in Farbgebung und Ge- staltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch.
3. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als An- haltspunkte und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell in Gruppen zusammen mit anderen Teilnehmern absolviert werden. Wartezeiten können nicht ausgeschlossen werden.
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem erlebnis
1. Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt
ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erlebnisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen.
2. Viele Erlebnisse  nden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungsein üssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Wit- terungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann nötig sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Veranstalter abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Erlebnis auf- grund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar
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