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5. Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedin- gungen des Erlebnispartners rechtzeitig abgesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erleb- nisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
6. Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Jochen Schweizer- Produkten (Erlebnisgutscheine, Erlebnis-Boxen oder weitere Jochen Schweizer-Produkte) als Zahlungsmittel in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.de einzusetzen.
7. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer sein als der Nennbetrag des
als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen ein Wertgutschein mit dem Nenn- wert des Di erenzbetrages. Dieser Wertgutschein kann als Zahlungsmittel zum Kauf weiterer Jochen Schweizer-Produkte eingesetzt werden. Eine Baraus- zahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Pro- dukts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Di erenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
8. Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für Rabattaktionen (§ 5) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können (§ 5 Absatz 2).
9. Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer und die Erlebnispartner Gutscheine nur einlösen, wenn Sie diese im Original vorlegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
10. Ein Erlebnisgutschein oder eine Erlebnis-Box kann nach Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis, eine Erlebnis-Box oder aber in einen Wert- gutschein umgetauscht werden, solange der Inha- ber des Gutscheins noch keine Buchung bei einem Erlebnispartner vorgenommen hat. Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erlebnis,
ist der entsprechende Di erenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungspauschale vor Umtausch an Jochen Schweizer zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis güns- tiger sein als das ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie
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