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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Stationärer Handel“ der Jochen Schweizer GmbH, Rosenheimer Straße 145 e + f, 81671 München (nachfol- gend „Jochen Schweizer“ genannt)
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Jochen Schweizer bietet Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahlgut- scheine, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine) sowie Erlebnis-Tickets für die Inanspruch- nahme von Erlebnisleistungen (nachfolgend „Erlebnisse“ genannt) Dritter (nachfol- gend „Erlebnispartner“ genannt), Jochen Schweizer Merchandising-Produkte (z. B. Textilien und sonstige Hartwaren) und Warengutscheine hierfür sowie weitere Jochen Schweizer-Produkte (z. B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder Dienst- leistungen an. Jochen Schweizer vermittelt die Leistungen der Erlebnispartner.
(2) Erwerben Sie Erlebnisgeschenke, Jochen Schweizer Merchandising-Produkte oder Warengutscheine hierfür und/oder weitere Jochen Schweizer Produkte im stationären Handel (also in einem der Jochen Schweizer Shops oder einem Ladenlokal eines Handelspartners von Jochen Schweizer) oder nehmen dort Ver- mittlungsleistungen von Jochen Schweizer in Anspruch,  nden hierauf die Rege- lungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Jochen Schweizer Anwendung.
(3) Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) aus- schließlich die Regelungen der AGB „Erlebnis-Ticket“ Anwendung  nden.
(4) Für den Kauf bestimmter Wahlgutscheine (§ 2 Absatz 4) in Form von Erlebnis- Boxen oder Erlebnis-Wahlgutscheinen können zudem „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen, die im Anschluss an die AGB zu  nden sind.
§ 2 Produkte von Jochen Schweizer
(1) Produkte von Jochen Schweizer sind Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine), Jochen Schweizer Merchandi- sing-Produkte und Warengutscheine hierfür, Erlebnis-Tickets sowie die weiteren Jochen Schweizer Produkte.
(2) Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis zu einem spezi schen Termin lautendes Ticket. Ausschließlich der Inhaber des Erlebnis-Tickets ist be- rechtigt, dieses Erlebnis zu dem beim Kauf ausgewählten spezi schen Termin in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets ausschließlich die Regelungen der AGB „Erlebnis-Ticket“ Anwendung  nden.
(3) Der Erlebnis-Gutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis ausgestellter Gut- schein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis bei einem der verfügbaren Erleb-
nispartner in Anspruch zu nehmen. Der Erlebnis-Gutschein ist auch als Erlebnis-Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich.
(4) Der Wahlgutschein ist ein Erlebnis-Gutschein für eine themenbezogene, ab- schließende Auswahl von hierfür festgelegten Erlebnissen. Der Wahlgutschein ist als Erlebnis-Box, als Erlebnis-Wahlgutschein und im kleineren Format als Erlebnis- Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich. Der Inhaber eines Wahlgutscheins ist berechtigt, eines der in dem jeweiligen Erlebnisprodukt enthaltenen Erlebnisse bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Sofern dem Wahlgutschein zusätzlich Wertgutscheine beigefügt sind, ist der Inhaber berechtigt, bei dem von ihm ausgewählten Erlebnispartner Verp egungsleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen im Nennbetrag des Wertgutscheins in Anspruch zu nehmen. Bit- te beachten Sie, dass für einzelne Wahlgutscheine „Besondere Bedingungen“ zur Anwendung kommen.
(5) Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Euro lautender Gutschein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein zum Kauf von Jochen Schweizer Produkten (§ 2 Absatz 1) in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.de als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Wertgutschein ist auch in der Form einer wieder au adbaren Geschenk-Karte (§ 2 Absatz 5a) erhältlich.
(5a) Die Geschenk-Karte ist ein wieder au adbarer Wertgutschein (§ 2 Absatz 5) im kleineren Format. Sie können die Geschenk-Karte bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,- Euro au aden. Eine Au adung bis zum Höchstbetrag von 2.000,- Euro ist ein Mal im Kalendermonat und maximal fünf Mal in einem Jahr (bezogen auf das Datum des Kaufs der Geschenk-Karte), also bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 10.000,- Euro möglich. Das jeweils auf der Geschenk-Karte enthaltene Gut- haben wird nicht verzinst. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, sofern ein Kauf von Jochen Schweizer Produkten, bei dem Sie Geschenk-Karten als Zahlungsmittel eingesetzt haben, rückabgewickelt wird. Der Kauf von Wertgutscheinen und/oder die Au adung von Wertgutscheinen als Ge- schenk-Karte mit dem Guthaben anderer Geschenk-Karten und/oder mit anderen Wertgutscheinen ist ausgeschlossen. Die Au adung der Geschenk-Karte hat auf die Verjährung (§ 4 Absatz 14) Ihrer Ansprüche aus bereits vorhandenem Guthaben keine Auswirkung.
(5b) Die Erlebnis-Klub-Karte ist ein Premium-Wertgutschein (§ 2 Absatz 5) und zum Nennwert von 200,- Euro („Carbon-Status“), 500,- Euro („Titan-Status“) oder 2.000,- Euro („Diamant-Status“) erhältlich. Sie erhalten von Jochen Schweizer beim Kauf einer Erlebnis-Klub-Karte mit Titan-Status ein Guthaben von weiteren 50,- Euro und mit Diamant-Status von weiteren 400,- Euro. Die Erlebnis-Klub-Karten sind nicht mit anderen Aktionen, Rabattgutscheinen oder Rabattcodes von Jochen Schweizer kombinierbar. Pro Person kann nur eine Jochen Schweizer Erlebnis-Klub-
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


































































































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