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zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszei- ten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen entnehmen, die den Erleb- nisgeschenken beigefügt sind und zur Einsichtnahme ausliegen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Jochen Schweizer Erlebnispartner oder Untervermittler.
§ 12 Körperliche Behinderungen
Jochen Schweizer begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen des Teilnehmers zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner können wir uns dann bemühen, individuelle Lösungen zu nden.
§ 13 Leistungsänderungen
(1) Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Gutscheins erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt und die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht erheblich beeinträchtigen. Jochen Schweizer wird sich nach besten Kräften be- mühen, Sie über etwaige Änderungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren.
(2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein an- deres gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer auszuwäh- len, sofern Jochen Schweizer ein solches Ersatzerlebnis anbieten kann.
§ 14 Ausfall von Erlebnissen
(1) Bitte beachten Sie, dass sich Jochen Schweizer und die Erlebnispartner bei Erlebnissen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrich- tungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, das Recht vorbehalten, nach Möglichkeit entsprechenden gleichwertigen Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich Jochen Schweizer bzw. der Er- lebnispartner das Recht der Absage des Erlebnisses, auch kurzfristig, vor. Der Gut- schein behält in diesem Fall seine Gültigkeit oder der Kaufpreis des Gutscheines wird zurückerstattet.
(2) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer, z.B. Schadensersatzan- sprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.), sind für den Fall der Stellung gleichwer- tigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen.
§ 15 Haftung von Jochen Schweizer
(1) Jochen Schweizer haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schä- den, für die vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Ge- sundheit sowie aus der Übernahme von Garantien unbeschränkt.
(2) Für fahrlässig verursachte Schäden haftet Jochen Schweizer im Übrigen nur bei Verletzung einer P icht, die für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf deren Erfüllung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung von Jochen Schweizer der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(3) Soweit eine Haftung von Jochen Schweizer für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis hätte erlangen müssen.
(4) Die Haftung von Jochen Schweizer nach den Regelungen des Produkthaftungs- gesetzes (ProdHaftG) bleibt unberührt.
§ 16 Weiterverkauf von Jochen Schweizer Produkten
(1) Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Pro- dukte sowie von Rabatt-Codes von Jochen Schweizer ist untersagt, es sei denn, Sie tre en mit Jochen Schweizer hiervon eine abweichende schriftliche Vereinbarung.
(2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot des gewerb- lichen oder kommerziellen Weiterverkaufs zahlen Sie an Jochen Schweizer eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 Euro. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt Jochen Schweizer - unter Anrechnung der Ver- tragsstrafe - vorbehalten.
§ 17 Rücktritt durch Jochen Schweizer
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