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tungsvertrag erhebt. Informationen zur Höhe dieser Verbindungsentgelte erhalten Sie von Ihrem Telekommunikationsanbieter.
§ 4 Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken
(1) Der Erlebnisgutschein und die Erlebnis-Box berechtigen Sie oder eine belie- bige andere geeignete Person jeweils zur Inanspruchnahme des entsprechenden Erlebnisses bei einem Erlebnispartner, zu den für die Inanspruchnahme des Erleb- nisses geltenden Bedingungen (z.B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners.
(2) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und damit etwa erforderliche Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
(3) Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Erlebnisses bei unserem Erleb- nispartner mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur Inanspruch- nahme des Erlebnisses vorzunehmen ist. Für Wochenenden und in Ferienzeiten empfehlen wir Ihnen eine längere Vorlaufzeit. Die verbindliche Buchung des Erleb- nisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Erlebnispartner. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den für die Buchung eingesetzten Gutschein und, sofern vom jeweiligen Erlebnispartner oder Unterver- mittler verlangt, zusätzlich die Buchungsbestätigung mit.
(4) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Terminver- schiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren hierfür erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erlebnispartner zu entrichten.
(5) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig abgesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
(6) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Jochen Schweizer-Produkten (Erlebnisgutscheine, Erlebnis-Boxen oder weitere Jochen Schweizer-Produkte) als Zahlungsmittel in den Jochen Schweizer Shops, te- lefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.de einzusetzen.
(7) Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer sein als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen ein Wertgutschein mit dem Nennwert des Di erenzbetrages. Dieser Wert- gutschein kann als Zahlungsmittel zum Kauf weiterer Jochen Schweizer-Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbe- trag des Wertgutscheins, ist der Di erenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(8) Der Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Gut- schein gekauft wurde. Bitte beachten Sie, dass für Rabattaktionen (§ 5) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können (§ 5 Absatz 2).
(9) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer und die Erlebnispartner Gutschei- ne nur einlösen, wenn Sie diese im Original vorlegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
(10) Ein Erlebnisgutschein oder eine Erlebnis-Box kann nach Zahlung einer Be- arbeitungspauschale in Höhe von 15,00 Euro in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis, eine Erlebnis-Box oder aber in einen Wertgutschein umgetauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung bei einem Erlebnispart- ner vorgenommen hat. Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erlebnis, ist der entsprechende Di erenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungspau- schale vor Umtausch an Jochen Schweizer zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis güns- tiger sein als das ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Di erenzbetrag. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(11) Die Einlösefrist von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derjeni- gen des ursprünglich erworbenen Gutscheins.
§ 5 Rabatte, Rabattaktionen
(1) Rabattaktionen ermöglichen den Kauf von einzelnen Produkten zu niedrige- ren Konditionen. Hierzu kann Jochen Schweizer z.B. Rabatt-Codes, Vorteils-Codes oder Rabatt-Gutscheine (nachfolgend „Rabatt-Codes“ genannt) ausgeben. Eine Stückelung von Rabatten ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt-Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Gutscheine zu kaufen, um diese anschließend in ein höherpreisigeres Erlebnis umzutauschen, um damit das Stü- ckelungsverbot zu umgehen. Jochen Schweizer ist berechtigt, solche missbräuch-
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