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(8) Weitere Jochen Schweizer-Produkte sind die in den Jochen Schweizer Shops und bei den Jochen Schweizer Handelspartnern angebotenen sonstigen Waren (z.B. Bücher, Geschenkverpa- ckungen) oder weitere Dienstleistungen.
(9) Über die Erlebnisgeschenke und weitere Jochen Schweizer-Produkte können Sie sich über unser Service-Center informieren. Telefon: 041 5880 430.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Jochen Schweizer tri t aus einer Vielzahl von Erlebnissen verschiedenster Anbieter eine Auswahl und präsentiert diese in den Erlebnisbeschreibungen, die den Erlebnisgeschenken beige- fügt sind, in den von Jochen Schweizer betriebenen Shops und in den Ladenlokalen der Jochen Schweizer-Handelspartner. Die Leistung von Jochen Schweizer besteht in dem Verkauf von Erleb- nisgeschenken und weiteren Jochen Schweizer-Produkten sowie der Vermittlung von Erlebnissen.
(2) Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Erlebnispartnern (als Veranstalter), die Jochen Schweizer sorgfältig auswählt. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Erleb- nisses kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Erlebnis und dem jeweiligen Erlebnispart- ner zustande. Die Erfüllung der vermittelten Erlebnisleistung als solche stellt keine Leistungsp icht von Jochen Schweizer dar. Jochen Schweizer ist also Vermittlerin zwischen Ihnen und dem jewei- ligen Erlebnispartner. Jochen Schweizer hat daher auch keinen Ein uss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Erlebnisse. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Erlebnispartner  nden ausschliesslich die AGB des jeweiligen Erlebnis- partners Anwendung.
(3) Nach dem Erwerb eines Erlebnisgeschenks ist der Inhaber berechtigt, das (ausgewählte) Erlebnis in Anspruch zu nehmen, indem er sich einen der zur Verfügung stehenden Veranstal- tungsorte für das jeweilige Erlebnis (soweit für das Erlebnis mehrere Orte zur Inanspruchnahme verfügbar sind) sowie einen Erlebnispartner auswählt und mit dem ausgewählten Erlebnispartner einen Termin zur Durchführung vereinbart. Hierzu werden beim Einlöseprozess des Gutscheins die Kontaktdaten zum jeweiligen Erlebnispartner oder zu einem Untervermittler vermittelt, bei dem die Buchung des Erlebnisses vorgenommen werden kann.
(4) Für die Inanspruchnahme der Erlebnisse kommen die AGB der Erlebnispartner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Mindesteilnehmerzahl, Termine, Orte)  nden Sie in unseren Erlebnisbeschreibungen oder auch im Internet unter www.jochen-schweizer.ch.
§ 4 Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken
(1) Erlebnisgeschenke berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedingungen (z. B. für die kör- perliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners, das entsprechende Erlebnis bei einem der zur Verfügung stehenden Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen.
(2) Für Erlebnisgeschenke, die dem Gutscheininhaber eine Auswahl von mehreren Erlebnissen und/oder Erlebnisorten ermöglichen (z. B. Wahlgutschein als Erlebnis-Box oder Erlebnis-Wahl- gutschein), besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme eines bestimmten Erlebnisses oder eines Erlebnisses an einem bestimmten Ort, sofern und soweit für den Inhaber noch eine angemessene Wahlmöglichkeit besteht.
(3) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und/oder etwaige Beherber- gungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen.
(4) Bitte beachten Sie, dass die Buchung eines Erlebnisses b ei unserem Erlebnispartner mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses vorzunehmen ist. Für Wochenenden und in Ferienzeiten empfehlen wir Ihnen eine längere Vorlaufzeit. Die verbindli- che Buchung des Erlebnisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung durch den Erlebnispart- ner. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt den für die Buchung eingesetzten Gutschein und, sofern vom jeweiligen Erlebnispartner oder Untervermittler verlangt, zusätzlich die Buchungsbestätigung mit.
(5) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber im Vorfeld beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erlebnis- partner zu entrichten.
(6) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäss den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig abgesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme die- ses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos.
(7) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Jochen Schweizer-Produkten (Erlebnis-Gutscheine, Erlebnis-Tickets, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten oder weiteren Jochen Schweizer-Produkten, nicht aber von Wertgutscheinen und/oder die Au adung von Wertgutscheinen) als Zahlungsmittel in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder unter www.jochen-schweizer.ch einzusetzen.
(8) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer Merchandising-Produkte nur in haushaltsüblichen Mengen erworben werden können.
(9) Inhaber eines Erlebnis-Gutscheins (§ 2 Absatz 3) pro tieren von der Jochen Schweizer Erlebnis-Garantie („Erlebnis-Garantie“). Jochen Schweizer garantiert, dass der Inhaber bei Einlösung des Erlebnis-Gutscheins unter mindestens einem weiteren Erlebnisort oder unter mindestens einem Alternativerlebnis auswählen kann. Die Auswahl des weiteren Erlebnisorts und/oder des Alternativerlebnisses nimmt Jochen Schweizer in billigem Ermessen vor. Der Kaufpreis für das angebotene Alternativerlebnis ist in keinem Fall niedriger als der Kaufpreis des ursprünglich erworbenen Erlebnis-Gutscheins. Die Erlebnis-Garantie wird während der Einlösefrist (§ 4 Absatz 11) des Erlebnis-Gutscheins begeben. Die Erlebnis-Garantie gilt für nahezu alle Erlebnis-Gutscheine. Etwaige gesetzliche Rechte werden durch die Erlebnis- Garantie nicht eingeschränkt. Die unter den §§ 14, 15 und 18 dieser AGB getro enen Regelungen bleiben ebenfalls unberührt.
(10) Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Di erenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Jochen Schweizer-Produkte eingesetzt werden. Eine Ba- rauszahlung des Di erenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Ab- satz 11) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Di erenzbetrag von Ihnen zu begleichen.
(11) Erlebnisgeschenke können innerhalb einer Frist von drei Jahren eingelöst und das Erlebnis bis zum Ablauf dieser Frist wahrgenommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit
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