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haltsort oder am Sitz von Jochen Schweizer, beim zuständigen Gericht angehoben werden. Klagen von Jochen Schweizer sind am Wohnsitz des Kunden beim zuständigen Gericht einzu- reichen.
(3) Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Kla- geerhebung nicht bekannt, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Jochen Schweizer.
§ 22 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende oder zumindest nahe kom- mende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
§ 23 Wichtiger Hinweis
Sie erkennen als Kunde von Jochen Schweizer an, dass Sie diese AGB gelesen und deren Inhalt verstanden haben. Sie erkennen ferner an, dass die vorliegenden AGB einen integrieren- den Bestandteil des mit Ihnen abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bilden.
II. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE ERLEBNIS-BOX „GOURMET DINNER“
(1) Der Erlebnis-Gutschein „Gourmet Dinner“ berechtigt zwei Personen zur Inanspruchnahme eines mehrgängigen-Gourmet-Menüs in einem Partnerrestaurant. Leistungen, die nicht im Erlebnis-Gutschein „Gourmet Dinner“ enthalten sind (wie z.B. Getränke), sind direkt vor Ort im Partnerrestaurant zu bezahlen.
(2) Die jeweils aktuell zur Auswahl stehenden Partnerrestaurants  nden Sie im Internet auf www.jochen-schweizer.ch. Jochen Schweizer ist berechtigt, bestehende Partnerrestaurants auf Dauer oder zeitlich vorübergehend aus dem Programm zu nehmen und neue Partnerrestaurants aufzunehmen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein bestimmtes Partnerrestaurant wäh- rend der Gültigkeitsdauer des Gutscheins im Angebot verbleibt.
(3) Die Tischreservierung ist vom Inhaber des Erlebnis-Gutscheins „Gourmet Dinner“ direkt beim Partnerrestaurant telefonisch oder per E-Mail vorzunehmen. Bei der Tischreservierung ist der Inhaber des Erlebnis-Gutscheins verp ichtet, das Partnerrestaurant darauf hinzuweisen, dass er mit einem Erlebnis-Gutschein „Gourmet Dinner“ reservieren möchte, da der Erlebnis-Gutschein ansonsten nicht eingelöst werden kann. Die Tischreservierung hängt von der Verfügbarkeit ab. Jochen Schweizer garantiert keine Reservierung eines bestimmten Partnerrestaurants oder Ter- mins. Eine kombinierte Einlösung gemeinsam mit anderen Jochen Schweizer Produkten ist nicht gestattet. Nach (telefonischer oder schriftlicher) Bestätigung der Tischreservierung durch das Partnerrestaurant löst der Inhaber den Erlebnis-Gutschein auf www.jochen-schweizer.ch durch Eingabe des Gutschein-Codes ein und veranlasst so die Übermittlung des Gutschein-Codes an
das Partnerrestaurant. Nach Übermittlung des Gutschein-Codes erhalten Sie per E-Mail ein Reservierungsticket für das Partnerrestaurant. Das Reservierungsticket darf nicht vervielfältigt werden. Bei Verlust des Reservierungstickets übernimmt Jochen Schweizer keine Haftung.
(4) Mit Zugang des Reservierungstickets des Partnerrestaurants kommt ein Vertrag zwischen dem Inhaber des Erlebnis-Gutscheins und dem Partnerrestaurant zustande. Jochen Schweizer haftet daher nicht für mangelhaft erbrachte und nicht erbrachte Leistungen des Partnerrestau- rants. Jegliche Ansprüche aufgrund der Leistungserbringung, Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung und/oder Schadenersatz kann der Gutscheininhaber insoweit nur gegenüber dem Partnerrestaurant geltend machen. Bei Nichterscheinen zu einem verbindlich vereinbarten Ter- min mit Reservierungsticket verfällt der Gutschein-Code bzw. das Reservierungsticket ersatzlos.
(5) Das Reservierungsticket geben Sie bitte bei Ihrem Eintre en im Partnerrestaurant ab. Wird kein Reservierungsticket vorgelegt, kann der Gutschein-Code nicht eingelöst werden. Der Gut- schein-Code kann nur einmal benutzt und nicht in bar abgelöst werden. Bei Verlust übernimmt Jochen Schweizer keine Haftung.
(6) Die Restaurantbeschreibungen, Preise und Konditionen etc. auf der Internetseite basieren auf Angaben der Partnerrestaurants. Jochen Schweizer haftet nicht für etwaige Druckfehler. Angemessene Veränderungen des Angebots der Partnerrestaurants sind möglich.
Stand: 07/2017 AGB O ine CH (EB)
Jochen Schweizer GmbH Rosenheimer Straße 145 e+f 81671 München
Tel. 041 5880 430*
*Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr Samstag von 10:00 bis 16:00 Uhr
mit Ausnahme bayerischer Feiertage
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